Lexikon Senioren

Verhinderungspflege

Wenn pflegende Angehörige verhindert sind, steht ihnen im Rahmen der Pflegeversicherung eine Unterstützung zu. Diese wird von der zuständigen Krankenversicherung bezahlt.

Für eine professionelle Ersatzpflegekraft die z.B. eine Sozialstation stellt werden die Kosten für einen bestimmten Zeitraum übernommen. Ansprüche auf die Finanzierung der Verhinderungspflege sind nach den ersten 6 Monaten gültig.
Weitere Informationen geben die jeweiligen Krankenversicherungen.