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Grundstück verkaufen
Wer ein Grundstück besitzt und es verkaufen möchte, stellt sich viele Fragen rund um den Grundstücksverkauf. Bei uns erhalten Sie praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Verkauf.
Um erfolgreich ein Grundstück zu verkaufen, ist es ratsam, unterschiedliche Faktoren zu bedenken. Fakt ist: Vorbereitung zahlt sich aus. So können Sie einen realistischen Verkaufspreis sowie Kosten, die rund um den Verkauf entstehen, besser einschätzen. Dazu gehört es auch, möglichst viele Informationen über das Grundstück einzuholen.
Wenn es bebaut werden soll, muss beispielsweise geprüft werden, wie viel Last der Untergrund verträgt oder ob bereits ein Bebauungsplan vorliegt. Gerade in städtischen Lagen ist die Nachfrage nach bebaubaren Grundstücken besonders hoch, sodass die Verkaufsaussichten hier sehr positiv sind.
An wen möchten Sie Ihr Grundstück verkaufen?
Ob Sie Ihr Grundstück an eine Privatperson oder einen Bauträger verkaufen möchten, kommt auch auf die Gegebenheiten an. Privatpersonen kaufen vor allem Grundstücke, die mit einer bis zwei Einheiten bebaut werden können. Bauträger hingegen kaufen vor allem große Grundstücke, die sie bebauen, um die Immobilien anschließend selbst weiterzuverkaufen.
Für welchen Preis können Sie das Grundstück verkaufen?
Um abzuschätzen, welchen Verkaufspreis Sie beim Grundstücksverkauf erzielen können, bieten die Bodenrichtwerte eine gute Annäherung. Die Richtwerte werden von den Gemeinden auf Basis von Verkaufspreisen, die in der Vergangenheit erzielt wurden, ermittelt.
Tatsächlich kann der erzielbare Preis beim Verkauf des Grundstücks aber auch bis zu 20 Prozent über oder unter dem angegebenen Richtwert liegen. Gründe dafür sind zum einen individuelle Gegebenheiten, die den Wert beeinflussen, zum anderen gerade bei kleineren Gemeinden zu geringe Fallzahlen.
Generell gilt: Je mehr Wohnfläche sich auf dem Grundstück errichten lässt, desto höher liegt der zu erzielende Verkaufspreis. Im Bebauungsplan werden Baubestimmungen wie die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl aufgeführt. Hieraus lässt sich ableiten, wie viel Wohnfläche errichtet werden kann.
Was muss ich vor dem Grundstücksverkauf erledigen?
Mit dem Verkauf eines Grundstücks sind einige Behördengänge verbunden. Um den Wert des Grundstücks festzustellen, empfiehlt es sich, ein unabhängiges Gutachten durch einen Sachverständigen für Grundstückswertermittlung ausstellen zu lassen. Dieses Gutachten hält nicht nur die Eigenschaften des Grundstücks fest und bestimmt demzufolge seinen Wert, sondern ist gleichzeitig auch als Steckbrief für einen potenziellen Käufer interessant.
Gutachter nutzen unterschiedliche Verfahren zur Wertermittlung eines Grundstücks. Beim Vergleichsverfahren werden ähnliche Grundstücke zu dem eigenen zu Rate gezogen, um einen vergleichbaren Wert zu ermitteln. Darüber hinaus eignen sich auch weitere Verfahren, wie zum Beispiel das Ertrags- oder Sachwertverfahren, die durch Angaben über den Bodenwert und Grundstückspreis einen Kaufpreis ermitteln. Dieser ist gleichzeitig auch von der Lage des Grundstücks abhängig. Stadtnahe oder sogar innerstädtische Grundstücke erzielen in der Regel höhere Preise als jene, die ländlich gelegen sind.
Welche Kosten entstehen für Verkäufer und Käufer beim Grundstücksverkauf?
Möchten Sie Ihr Grundstück verkaufen, fallen unterschiedliche Kosten an. Zum Teil werden diese vom Verkäufer übernommen, zum Teil vom Käufer.
Anfallende Kosten |
Kostenträger |
Grunderwerbssteuer |
Verkäufer & Käufer |
Notarkosten |
Käufer |
Evtl. Wertgutachten |
Verkäufer |
Evtl. Spekulationssteuer |
Verkäufer |
Evtl. Vorfälligkeitsentschädigung |
Verkäufer |
Maklerprovision |
Abhängig vom Bundesland |
Anzeige im Verkaufsportal |
Verkäufer |
Evtl. Bauvoranfrage |
Verkäufer / Käufer |
Evtl. Vermessungskosten |
I.d.R. Käufer |
Wie wird der Verkauf des Grundstücks abgewickelt?
Ist das Gutachten erstellt, so hat der potenzielle Käufer bereits eine Grundlage, um sich ein Bild vom Grundstück zu machen. Ein Notar steht dem Verkäufer beratend zur Seite und vermittelt gleichzeitig zwischen Verkäufer und Käufer. Die Notarkosten sind an eine entsprechende Gebührenordnung gebunden und belaufen sich auf rund 1,5 Prozent des Grundstückswertes.
Auch den Entwurf des Kaufvertrages nimmt der Notar bei einem Termin vor, zu dem Käufer und Verkäufer anwesend sind. Ist die Einigung der beiden Parteien erfolgt, so ist der letzte Schritt die Umtragung der Besitzverhältnisse im Grundbuch. Die Auflassungsvormerkung wird durch den Notar im Grundbuch eingetragen. Diese sichert dem Käufer das Grundstück zu, das dann vom Verkäufer nicht mehr zurückgezogen werden kann.
Gleichzeitig wird auch die Grundschuld im Grundbuch festgehalten. Da Grundstücke zum Großteil fremdfinanziert werden, muss der Wert des Darlehens eingetragen werden, das den Grundstückspreis abdecken soll. Bis zur vollständigen Grundschuldbegleichung ist so die Bank Miteigentümer des Grundstücks.
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