Wenn Sie als Eigentümer Ihre Wohnung vermieten wollen, soll der Grundsatz gelten: Wer den Makler bestellt, bezahlt auch dessen Provision. Die bisherige Provisionspraxis wird sich deshalb ändern – denn der Auftrag an den Makler geht in aller Regel vom Vermieter aus. Konkret bedeutet das für Sie:
- Wenn Sie bei der Wohnungsvermietung einen Makler beauftragen, müssen Sie dessen Courtage selbst tragen.
- Der Gesetzgeber hat ausgeschlossen, dass der Vermieter die Kosten hinterher an den Mieter weitergibt oder umlegt.
- Unter bestimmten Voraussetzungen muss jedoch auch künftig der Mieter für die Courtage gerade stehen. Nämlich dann, wenn er selbst ausdrücklich einen Makler damit beauftragt, eine neue Wohnung ausfindig zu machen.