7 Todsünden beim Immobilienverkauf
Beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung kommen oft viele persönliche Erinnerungen auf. Aber es geht auch um viel Geld. Deshalb gilt: klaren Kopf behalten und die schlimmsten Fehler vermeiden. Sie suchen schon jetzt einen Makler, der Ihnen den Verkauf abnimmt?
TODSÜNDE EINS
Anzeige schalten ohne Energieausweis
Private Verkäufer müssen in Immobilienanzeigen bestimmte Angaben machen, die auf dem Energieausweis stehen. Dieser ist Pflicht für alle Gebäude, die nicht denkmalgeschützt sind. Vorsicht: Der Ausweis ist nur zehn Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Wenn Sie ihn bei der Immobilienbesichtigung nicht vorlegen können, riskieren Sie ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
So verkaufen Sie entspannt. Finden Sie bei uns
einen passenden Makler und lehnen Sie sich zurück!
So verkaufen Sie entspannt. Finden Sie bei uns
einen passenden Makler und lehnen Sie sich zurück!
TODSÜNDE ZWEI
Mängel und fiese Nachbarn verschweigen
Wer Mängel an der Immobilie absichtlich verschweigt, kann bis zu zehn Jahre für deren Beseitigung haftbar gemacht werden. Schlimmstenfalls kann wegen Verletzens der Aufklärungspflicht sogar der Kauf rückgängig gemacht werden. Als versteckte Schäden gelten nicht nur ein undichtes Dach oder Fehler bei der Baugenehmigung. Schon beim Unterschlagen schwieriger Nachbarn hört für den Bundesgerichtshof der Spaß auf.
TODSÜNDE DREI
Immobilie zum falschen Preis anbieten
Wer die Marktsituation nicht kennt, kann gehörig in die Falle tappen. Ist der geforderte Kaufpreis zu niedrig, verschenken Sie Geld und riskieren eine nicht zu bewältigende Flut an Interessenten. Ist der Preis zu hoch, wird Ihre Immobilie zum Ladenhüter – und Sie haben mit der Preiskorrektur doppelte Arbeit. Der Marktwert ergibt sich aus Faktoren wie der Wertsteigerung von Immobilien vor Ort, dem Kaufpreis im Anschaffungsjahr und der Bankbewertung. Ein unabhängiger Gutachter kostet zwar, kann sich aber lohnen.
Kostenloser Maklervergleich
Jetzt unverbindlich passende Maklervorschläge erhalten.
TODSÜNDE VIER
Auf die Reservierungsgebühr verzichten
Wenn Sie vor dem Unterzeichnen des Kaufvertrages keine Reservierungsgebühr fordern, sinkt für den Käufer die Hemmschwelle, wieder abzuspringen. Er hat schließlich bislang kein Geld investiert. Erfahrungsgemäß erhöht sich durch die Gebühr die Chance auf einen schnellen Verkauf. Achtung: Lassen Sie die Reservierungsgebühr unbedingt notariell beurkunden – sonst ist sie im Ernstfall nicht rechtskräftig.
TODSÜNDE FÜNF
Auf fiese Verhandlungstricks hereinfallen
Fehler bei der Verhandlung können sehr teuer werden. Stellen Sie sich darauf ein, dass Ihr Gegenüber versuchen wird, den Preis zu drücken – möglicherweise sogar in allerletzter Minute beim Notartermin. Lassen Sie sich nicht provozieren, reden Sie nicht zu viel und setzen Sie den Verhandlungstermin auf höchstens eine halbe Stunde an. Tipp: Fordern Sie vorsichtshalber zehn Prozent mehr als Anfangspreis – so bleibt Ihnen noch Verhandlungsspielraum.
Kostenlose
Immobilienbewertung
Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses ist es oftmals schwer, den richtigen Preis zu erzielen. Eine Wertermittlung kann Sicherheit geben.
Immobilienbewertung starten
Heute schon den passenden
Makler finden
Für einen schnellen Verkauf zum Top-Preis nutzen Sie unser Netzwerk aus geprüften Immobilien-Experten und vergleichen Sie kostenlos 3 passende Makler aus Ihrer Region.
Passende Makler vergleichen
TODSÜNDE SECHS
Alle Verantwortung an den Notar abgeben
Verlassen Sie sich beim Verkauf Ihrer Immobilie auf keinen Fall allein auf den Notar. Er hat lediglich die gesetzliche Verpflichtung, den Kaufvertrag auf formale Richtigkeit zu überprüfen – vertritt dabei aber nicht Ihre Interessen. Wichtig: Der Notar stellt auch nicht sicher, dass der Käufer zahlungsfähig ist. Wenn Sie sich unsicher fühlen, sollten Sie den Vertrag sicherheitshalber von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.
TODSÜNDE SIEBEN
Regeln für die Spekulationssteuer beachten
Wer ein Haus oder eine Wohnung verkauft, muss Spekulationssteuer bezahlen. Diese sollten Sie mit einberechnen, wenn Sie den Kaufpreis festlegen. Die Spekulationssteuer wird nicht fällig, wenn Sie die Immobilie seit mindestens zehn Jahren besitzen oder im Jahr des Verkaufs sowie in den zwei vorherigen Jahren selbst darin gewohnt haben.