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Grunderwerbssteuer

Wann und wie viel Grunderwerbsteuer Sie zahlen müssen





Beim Kauf einer Immobilie sollten Sie die Grunderwerbsteuer unbedingt im Finanzierungsplan berücksichtigen. Sie gehört zu den Kaufnebenkosten und orientiert sich neben dem Kaufpreis auch am für das jeweilige Bundesland geltenden Grunderwerbsteuersatz.

Hier erfahren Sie, wie hoch die Grunderwerbsteuer in Ihrem Bundesland ausfällt, wie Sie sie berechnen können und an welchen Stellen Einsparungen möglich sind.

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Wann muss man die Grunderwerbsteuer zahlen?


In einigen Ausnahmefällen wie bei einem Grundstückserwerb im Todesfall oder im Rahmen einer Schenkung fällt keine Grunderwerbsteuer an. Auch bei einem Verkauf an Verwandte ersten Grades muss keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden. Alle anderen Immobilienkäufe beziehungsweise -verkäufe sind an die Zahlung der Grunderwerbsteuer gebunden.

Im notariell beglaubigten Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer der Immobilie wird festgelegt, wer die Grunderwerbsteuer zu entrichten hat. In den meisten Fällen wird sie dem Käufer zugewiesen. Im Anschluss wird der Kaufvertrag an das Finanzamt geschickt, welches sich mit dem Grunderwerbsteuerbescheid an die zu belastende Partei wendet. In der Regel muss die Steuer innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe gezahlt werden.

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Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?


Wie viel Grunderwerbsteuer Sie zahlen müssen, richtet sich nach dem aktuellen Steuersatz für Grunderwerb in Ihrem Bundesland sowie nach der Höhe des Kaufpreises. Während der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen und einigen weiteren Bundesländern mit 6,5 Prozent hoch ausfällt, beträgt die Grunderwerbsteuer in Bayern und Sachsen nur 3,5 Prozent.

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Grunderwerbsteuer-Rechner: Beispielrechnungen für die Bundesländer

Höhe der Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro


Bundesland Steuersatz* Betrag**

Baden-Württemberg

5,0 %

15.000 €

Bayern

3,5 %

10.500 €

Berlin

6,0 %

18.000 €

Brandenburg

6,5 %

19.500 €

Bremen

5,0 %

15.000 €

Hamburg

4,5 %

13.500 €

Hessen

6,0 %

18.000 €

Mecklenburg-Vorpommern

5,0 %

15.000 €

Niedersachsen

5,0 %

15.000 €

Nordrhein-Westfalen

6,5 %

19.500 €

Rheinland-Pfalz

5,0 %

15.000 €

Saarland

6,5 %

19.500 €

Sachsen

3,5 %

10.500 €

Sachsen-Anhalt

5,0 %

15.000 €

Schleswig-Holstein

6,5 %

19.500 €

Thüringen

6,5 %

19.500 €

* Die Angaben zu den Steuersätzen entsprechen dem Stand von August 2019.

** Der Betrag der Grunderwerbsteuer ergibt sich bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro.


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Wie Sie bei der Grunderwerbsteuer sparen können


In knapp einem Drittel aller Bundesländer gilt bereits ein Steuersatz von 6,5 Prozent. Auch Thüringen hat Anfang 2017 von fünf auf 6,5 Prozent erhöht. Damit stieg die Grunderwerbsteuer im Bundesdurchschnitt auf 5,37 Prozent. Nur Bayern und Sachsen liegen weit darunter.

Mobilität ist angesagt, aber dennoch können nicht alle Immobilienkäufer nach Bayern oder Sachsen ziehen. Das wäre ohnehin nicht ratsam, zumal auch hier mittelfristig mit einem Anstieg zu rechnen ist. Beide Bundesländer haben ihre Grunderwerbsteuer als einzige noch nie verändert.

Wann muss keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden?


In einigen Ausnahmefällen wie bei einem Grundstückserwerb im Todesfall oder im Rahmen einer Schenkung fällt keine Grunderwerbsteuer an. Auch bei einem Verkauf an Verwandte ersten Grades muss keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden. Alle anderen Immobilienkäufe beziehungsweise -verkäufe sind an die Zahlung der Grunderwerbsteuer gebunden.

Wie kann ich an der Grunderwerbsteuer sparen?


1. Immobilien in günstiger Lage finden

Wer grenznah wohnt, muss die Immobiliensuche nicht auf sein Bundesland beschränken. Auf der anderen Seite von Rhein oder Donau lässt es sich bestimmt auch gut leben – und an der Grunderwerbsteuer sparen.

2. Wer selbst baut, zahlt weniger Grunderwerbsteuer

Deutlich geringer als für Käufer einer fertigen Immobilie ist die Steuerbelastung für diejenigen, die ein Grundstück erwerben und danach ein Haus darauf bauen.

Beispiel: Wer ein Grundstück für 100.000 Euro kauft und später für 200.000 Euro darauf ein Fertighaus errichten lässt, muss nur auf den Grundstückskaufpreis Grunderwerbsteuer zahlen. Werden Haus und Grundstück hingegen als Einheit von einem Bauträger erworben, ist auf den gesamten Kaufpreis Grunderwerbsteuer zu entrichten.


Gut zu wissen: Nur wenn Grundstückskauf und Bauvertrag wirklich unabhängig voneinander abgeschlossen werden, indem etwa das Grundstück von der Gemeinde erworben und mit dem Bau ein Fertighaushersteller beauftragt wird, kann die Grunderwerbsteuer legal eingespart werden.

3. Küche und Sauna herausrechnen

Nur was untrennbar mit dem Gebäude verbunden ist, unterliegt der Grunderwerbsteuer. Führen Sie „bewegliche Teile“ wie Küche, Sauna oder auch die Markise im notariellen Kaufvertrag gesondert auf oder schließen Sie dafür einen eigenen Vertrag ab.

4. Keine Grunderwerbsteuer für Rücklagen

Die Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnanlagen fällt ebenfalls nicht unter die Grunderwerbsteuerpflicht. Der Kaufvertrag sollte deshalb die Formulierung aufweisen: „Der Kaufpreis enthält eine Instandhaltungsrücklage von X Euro.” Auf diese Weise können Sie beim Kauf von Eigentumswohnungen Grunderwerbsteuer sparen.

Hinweis: Wer eine Immobilie von seinen Eltern, Großeltern oder Kindern käuflich erwirbt, zahlt keine Grunderwerbsteuer. Steuerpflichtig sind hingegen Immobiliengeschäfte unter Geschwistern.


Hinweis:

Wer eine Immobilie von seinen Eltern, Großeltern oder Kindern käuflich erwirbt, zahlt keine Grunderwerbsteuer. Steuerpflichtig sind hingegen Immobiliengeschäfte unter Geschwistern.

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Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer und Grunderwerbsteuer?


Zwar klingen sie sehr ähnlich, jedoch sind Grunderwerbsteuer und Grundsteuer zwei völlig verschiedene Arten von Steuern.


Grunderwerbsteuer Grundsteuer
  • Bei Grunderwerb, also beispielsweise bei einem Hauskauf, zahlen Sie Grunderwerbsteuer.
  • Besitzen Sie bereits ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück, zahlen Sie Grundsteuer.
  • Grunderwerbsteuer wird einmalig beim Kauf der Immobilie fällig. Die Berechnung der Grunderwerbsteuer richtet sich dabei nach dem Kaufpreis und dem im jeweiligen Bundesland geltenden Steuersatz.
  • Die Grundsteuer dagegen wird jährlich von der Gemeinde erhoben und setzt sich aus Einheitswert, Steuermessbetrag und dem Hebesatz der Gemeinde zusammen.

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