Kreditkunden müssen nachträgliche Gutachterbesuche nicht dulden

Wer pünktlich seine Rate zahlt, muss nichts befürchten

Wenn Jahre nach der Finanzierungszusage plötzlich ein Brief mit einem unbestellten Gutachtertermin ins Haus flattert, müssen Kreditnehmer darauf keinesfalls eingehen, stellt der Verbraucherzentrale Bundesverband fest.

Dass ein Gutachter den Wert einer Immobilie im Rahmen einer Neufinanzierung ermittelt, ist gängige Praxis. Dies muss der Kreditnehmer auch dulden. Solange der Kreditnehmer anschließend seine Raten pünktlich bezahlt und sich somit an die Vertragsbedingungen hält, habe die Bank danach jedoch keinerlei rechtlichen Anspruch auf einen erneuten Besichtigungstermin.

Die meisten Kreditnehmer sind dennoch häufig verunsichert, wenn die Bank nach mehreren Jahren plötzlich auf eine Besichtigung der Immobilie drängt. „Auch wenn die Besichtigung unter dem Vorwand bankaufsichtsrechtlicher Vorschriften angekündigt wird, braucht das Kunden nicht zu kümmern – sie müssen nicht zustimmen“, stellt die Verbraucherzentrale fest. Kreditnehmer, die den Termin ablehnen oder verstreichen lassen, bräuchten deshalb auch nicht mit der Kündigung des Kredits rechnen.

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Hintergrund: Normalerweise finden Gutachtertermine während der Verhandlungen mit der Bank über den Baukredit statt. Banken lassen hierzu Gutachten erstellen, um den exakten Verkehrswert der Immobilie zu ermitteln. Dabei wird der Wert von Grundstück und Gebäuden ermittelt, die im „gewöhnlichen Geschäftsverkehr“ für deren Verkauf erzielt werden könnten.

Der Verkehrswert entscheidet zusammen mit den Vermögensverhältnissen des Kreditnehmers darüber, ob ein Darlehen vergeben wird. Wenn es sich um eine Neufinanzierung handelt, hat die Bank ein Recht darauf, ihr Kreditangebot von einem Gutachten abhängig zu machen. Allerdings darf sie die Kosten dafür nicht auf den Kunden abwälzen.




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