Kontaklos ins neue Haus
Was ist beim Immobilienkauf schon digital möglich?
Das Thema "kontaktloser Immobilienkauf" beschäftigt viele Kaufsuchende. Wegen der Corona-Krise tut sich in diesem Bereich gerade sehr viel. Dinge, die vor wenigen Wochen noch unvorstellbar waren, sind inzwischen ganz normal. Was geht schon digital - und was nicht?
Wer eine Wohnung oder ein Haus kaufen will, möchte es live erleben. Drinstehen, Materialien, Garten, Lichtstimmungen auf sich wirken lassen: Das gehört dazu. Doch das ist derzeit wirklich schwer. Maklerinnen und Makler können kaum auf gewohnte Weise Besichtigungen anbieten.
Für die Besichtigung einer Immobilie schlägt deshalb jetzt die Stunde des digitalen Exposés und der kontaktlosen Besichtigung. Statt mit ein paar Fotos und Grundrissen lässt sich so die Immobilienbesichtigung auch in 3-D durchführen. Anbietende können solche besonderen Angebote bei ImmoScout24 mit einem Hinweis kennzeichnen: Interessierte sehen dann gleich, ob eine Videobesichtigung verfügbar ist, und können gezielt danach suchen. Der Hinweis ist für Anbietende kostenlos und wird entsprechend häufig genutzt.
Die sogenannte 360-Grad-Besichtigung ist ein vorab durchfotografierter Rundgang durch die Räume. Dabei kommen spezielle Kameras zum Einsatz, die einen Rundumblick ermöglichen. Die Kaufinteressierten können in den digital nachgebildeten Zimmern bestimmte Punkte ansteuern und sich mithilfe von Mausbewegungen frei umschauen. So etwas wirkt auf einem großen Monitor oder auf dem TV schon richtig gut.
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Noch besser wird es, wenn der Rundgang einen VR-Modus bietet. Kausuchende, die eine Virtual-Reality-Brille besitzen, können sich dann tatsächlich so fühlen, als würden sie in den Räumen stehen. Sie müssen einfach den Kopf bewegen und können sich die Wohnung in Ruhe ansehen. Sogar ein "Spaziergang" im Garten ist möglich, wenn Bilder davon vorliegen. VR kann den Spaßfaktor bei der Besichtigung von Häusern oder Wohnungen deutlich heben.
Einen Schritt weiter geht die Videobesichtigung des Hauses. Dafür verabreden der Makler oder die Maklerin mit den Kaufinteressierten einen Termin und übertragen mit dem Smartphone oder Tablet eine Begehung der Räume. Die Kaufinteressierten sehen sich alles live auf ihrem Gerät an. Dabei sind auch Unterhaltungen möglich, es können Rückfragen beantwortet oder bestimmte Bereiche in den Räumen auf Wunsch gesondert besichtigt werden. In einer repräsentativen Umfrage unter 1003 Personen hat ImmoScout24 Anfang April 2020 ermittelt, dass rund 60 Prozent der Befragten eine Videobesichtigung als echte Alternative zur Livebesichtigung empfinden: Für 50 Prozent dient sie dem ersten Eindruck, 10,5 Prozent würden auf deren Basis sogar eine Kaufentscheidung treffen.
Abgesehen von der Besichtigung, verändert sich auch einiges in anderen Bereichen rund um den Immobilienerwerb. Hierzu gehört:
- Die Bewertung von Immobilien für die Baufinanzierung kann derzeit nicht wie gewohnt stattfinden. Wenn der oder die Sachverständige der finanzierenden Bank ohne eine Begehung den Wert ermittelt, müssen Verkaufende und Kaufende einen 20-prozentigen Abschlag hinnehmen. Seit Anfang April erlaubt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nun auch die Videowertermittlung – ohne Abschläge.
- Die notarielle Beurkundung von Immobiliengeschäften funktioniert weiterhin nur, wenn die Vertragsparteien persönlich erscheinen. Immerhin ist es möglich, eine vertrendende Person zu schicken, die mit einer Vollmacht ausgestattet ist. Zur Not müssen die Termine im Freien stattfinden – so wie es die Notarkammer empfiehlt.