Energiestandards

KfW-Förderung: Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse

KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“

Die KfW-Förderung beginnt bei Gebäuden, die höchstens 70 Prozent des Energiebedarfs eines, gemäß Energieeinsparverordnung errichteten Neubaus ausweisen. Neben diesem KfW-Effizienzhaus 70 (früher KfW 60) gibt es noch die KfW-Effizienzhäuser 55 und 40.

KfW-Förderung

 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine der wichtigsten Förderbanken Deutschlands und mit der Realisierung von öffentlichen Aufträgen betraut. Im Bereich Bauen, Wohnen und Energiesparen bietet die KfW diverse Investitionsprogramme an. Ziele der KfW-Förderung sind die Schaffung von Wohneigentum, die Modernisierung von Wohnraum, die energetische Gebäudesanierung sowie die Errichtung von sparsamen Neubauten und Photovoltaikanlagen. Die KfW-Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen. Wird die Finanzierung eines Bauvorhabens oder eines Immobilienkaufs mit einem KfW-Kredit kombiniert, können Bauherren und Wohnungskäufer oft tausende Euro Zinsen sparen.

KfW-Förderung für energieeffizientes Sanieren

Jeder, der Wohnraum energetisch saniert oder sanierten Wohnraum kauft, kann eine KfW-Förderung in Form eines zinsgünstigen Kredites in Anspruch nehmen. Als förderfähig gelten alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen. Die Kredithöhe beim KfW-Effizienzhaus 55 beträgt für jede Wohneinheit 75.000 Euro zu einem Zinssatz von nur 1,0 Prozent p. a. Darüber hinaus können Eigentümer und Wohnungskäufer von einem Tilgungszuschuss profitieren, der nicht nur das Darlehen reduziert, sondern auch die Laufzeit verkürzt. Dabei fällt der Tilgungszuschuss umso höher aus, je besser der KfW-Effizienzhaus-Standard.

Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses

Aber auch im Bereich Neubauten bietet die KfW verschiedene Förderprogramme. So können der Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 70, 55 oder 40 oder eines vergleichbaren Passivhauses mit einem KfW-Kredit mit einem effektiven Jahreszins von 1,75 Prozent unterstützt werden. Zu den förderfähigen Kosten zählen beim Neubau die Bau- und Baunebenkosten sowie die Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungskosten, beim Kauf der Kaufpreis inklusive der Nebenkosten. Darüber hinaus kann auch hier das Darlehen mithilfe eines Tilgungszuschusses reduziert werden.

KfW-Förderung: Bauen mit staatlicher Hilfe

Planen Sie den Bau eines energieeffizienten Hauses? Die KfW fördert den Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses oder eines vergleichbaren Passivhauses, und zwar den Kaufpreis inklusive Nebenkosten.

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Alternative: KfW-Investitionszuschuss

Eigentümer, die die energieeffiziente Sanierung mit eigenen Mitteln finanzieren, können statt eines Darlehens einen KfW-Investitionszuschuss beantragen. Für die aufwendige Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 erhalten Eigentümer einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 18.750 Euro je Wohneinheit. Werden hingegen nur einzelne Sanierungsmaßnahmen vorgenommen, beispielsweise neue Fenster eingebaut oder ein moderner Heizkessel installiert, beträgt der Zuschuss zehn Prozent der Investitionskosten.

KfW 60 wird zu KfW 70 oder KfW 55

Seit 2009 gelten neue Vorschriften für die Vergabe der Darlehen. Zuvor hatte die KfW-Förderbank zwischen Passiv-, KfW-40- und KfW-60-Häusern unterschieden. Je höher die Energieeinsparung war, desto niedriger fielen die Zinsen aus.

Das KfW-60-Haus entspricht aber nicht mehr dem aktuellen Stand: Heute vergibt die KfW-Förderbank zinsgünstige Kredite für die Effizienzhaus-Standards 40, 55 und 70 sowie für Passivhäuser: Das sind Häuser, die ganz ohne Heizung auskommen.

Die KfW-Effizienzhaus-Standards

Die zweistellige Ziffer in der Häuser-Kategorisierung der KfW-Förderbank gibt an, wie hoch der Jahres-Primärenergieverbrauch der Immobilie sein darf. Vergleichmaßstab ist ein Neubau gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV). Ein KfW-Effizienzhaus 70 verbraucht dementsprechend nur 70 Prozent der Primärenergie des Referenzwertes.

Wichtig: Ein als Energieberater zugelassener Sachverständiger muss den Nachweis für die Förderfähigkeit des Hauses erbringen. Er kennt die einzelnen Förderprogramme und berät auch während der Bauphase.

KfW Förderung: fachgerecht beraten lassen

Die Auswahl der richtigen Heizungsanlage ist bei geplanten Sanierungs- bzw. Baumaßnahmen sehr wichtig – das gilt umso mehr, seit die KfW-Bank den KfW-60-Standard zum 1. April 2009 durch den Standard KfW-Effizienzhaus 70 ersetzt hat. Auch an dieser Stelle ist der Energieberater der richtige Ansprechpartner. Er wird unter anderem die Gebäudehülle – also zum Beispiel die Fenster und die Außenwanddämmung – prüfen, um eine fachkundige Beratung zu gewährlisten. Das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) fördert solche Energieberatungen im Rahmen der „Vor-Ort-Beratung“ mit Zuschüssen. Diese Förderung kann durch den Energieberater selbst beantragt werden.

Welche Informationen liefert der Energieausweis?

Neben der Beauftragung eines Energieberaters sollten vorab einige Fragen geklärt werden, um die energetische Qualität einer Immobilie zu prüfen. So ist es zum Beispiel wichtig, sich über die verschiedenen Maßnahmen zur Reduzierung der Energiekosten zu informieren, auch ein Energieausweis liefert hierzu wichtige Hinweise. Darüber hinaus kann der sogenannte „Sanierungskonfigurator“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eine nützliche Unterstützung sein. Er hilft bei einer ersten Einschätzung, welche Sanierungsmaßnahmen zu welcher Einsparung führen und mit welchen Kosten dabei zu rechnen ist. Um den „Sanierungskonfigurator“ nutzen zu können, bedarf es einiger Angaben zum Gebäude (z.B. Baujahr), Unterlagen zu durchgeführten Sanierungsmaßnahmen sowie das Schornsteinfegerprotokoll und die letzte Energiekostenabrechnung.

Wie kann für ein Effizienzhaus KfW 70, 55 oder 40 die Förderung beantragt werden?

Wer nun ein KfW-Effizienzhaus bauen bzw. sanieren möchte und den Nachweis eines zugelassenen Sachverständigen über die Förderfähigkeit eingeholt hat, kommt für ein Darlehen bzw. eine KfW-Förderung in Frage. Der KfW-Kredit kann bei der eigenen Bank bzw. dem Finanzierungspartner beantragt werden. Vorab sollte gemeinsam mit dem Energieberater eine „Bestätigung zum Antrag“ ausgefüllt werden. Diese Bestätigung wird der Bank (bzw. dem Finanzierungspartner) vorgelegt – die Bank übernimmt dann die weitere Abwicklung. Die Stellung eines Antrags für einen Investitionszuschuss von der KfW erfolgt hingegen etwas anders: Hier wird der Förderantrag zusammen mit dem Energieberater ausgefüllt und dann direkt bei der KfW eingereicht. Dabei ist wichtig, dass der Antrag unterschrieben ist und eine Kopie des Personalausweises beiliegt.  

KfW-Förderung und fachmännische Baubegleitung

Selbst bei bester Planung kann es unter Umständen zu Bauschäden kommen. Um diese aber zu vermeiden, wird empfohlen, den Bau fachmännisch begleiten zu lassen – diese Aufgabe fällt ebenfalls in den Tätigkeitsbereich des Energieberaters. Bei einem KfW 40 Haus (sowie bei KfW 55) ist eine solche Baubegleitung in jedem Fall erforderlich – gleiches gilt für vergleichbare Passivhäuser.

KfW-Förderung: Nach Abschluss Bestätigung einreichen

Sind die Bauarbeiten für das KfW Haus abgeschlossen, so muss gemeinsam mit dem Energieberater eine „Bestätigung nach Durchführung“ erstellt und nach Auszahlung des gesamten KfW-Kredits bei der Bank eingereicht werden. Wer hingegen ein bereits fertiges Haus oder eine Eigentumswohnung erworben hat, erhält diese Bestätigung vom Bauträger bzw. Hersteller.

Erneuerbare Energien: Förderung durch KfW

Neben den zinsgünstigen Krediten zum Bau eines KfW-Effizienzhauses 70 (früher KfW 60), 55 und 40 und dem KfW-Investitionszuschuss, findet auch das Thema „Erneuerbare Energien“ bei den Förderprogrammen der KfW Beachtung. Deshalb gibt es einen günstigen Kredit für alle Eigentümer, die gerne die Sonnenenergie nutzen wollen, um eigenen Strom zu erzeugen. Dabei wird zum einen der Kauf von neuen Photovoltaik-Anlagen gefördert. Zum anderen erhalten aber auch Eigentümer eine finanzielle Unterstützung, die bereits gebrauchte Anlagen aufbauen oder aber erweitern wollen – sofern sie denn hierdurch eine deutliche Leistungssteigerung erzielen können. Diese Förderung ist jedoch an eine bestimmte Voraussetzung geknüpft: Ein Teil des Stroms muss in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.

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