Die Bauabnahme

Was bei der Abnahme des Hauses wichtig ist

Die Bauabnahme bildet den Schlusspunkt der Bauphase – sie ist der letzte Schritt zum Eigenheim. Zum einen wird das fertige Haus von der Behörde abgenommen. Zum anderen überprüfen Sie als Bauherr die Leistungen Ihres Bauunternehmens und segnen sie ab.

Bauabnahme beim Hausbau

Wie läuft die behördliche Abnahme ab?

Ihr fertiges Traumhaus muss durch das zuständige Bauamt oder die Bauaufsichtsbehörde abgenommen werden. Die Behörde prüft, ob das Haus nach den Vorgaben der Baugenehmigung errichtet und alle Auflagen sowie Vorschriften eingehalten wurden. Die Heizungs- und Kaminanalagen kontrolliert ein Schornsteinfeger. Außerdem wird festgestellt, ob das Gebäude auch den Nutzen erfüllt, den Sie vorab angemeldet haben.

Das Bauamt stellt nach erfolgreicher Prüfung ein Abnahmeprotokoll aus – nun dürfen Sie Ihr neues Zuhause offiziell als Wohngebäude nutzen. Sollten Mängel festgestellt werden, müssen sie bereinigt werden. Dann erhalten Sie den Schlussabnahmeschein und dürfen einziehen. Die behördliche Abnahme können Sie nach Fertigstellung Ihres Haus selbst bei der entsprechenden Behörde beantragen.

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Die rechtlichen Folgen der Abnahme

Ein wichtiger Termin ist die Abnahme des Hauses von der beauftragen Baufirma. Denn im Anschluss geht das Haus endgültig in Ihren Besitz über. Die gemeinsame Begehung ist eine der letzten Etappen in Richtung Eigenheim und sollte sorgfältig geplant werden.

Bei der Begehung überprüfen Sie, ob alle vertraglich vereinbarten Arbeiten vollständig, ohne Mängel und in Übereinstimmung mit der vereinbarten Leistungsbeschreibung erbracht wurden. Für diese Überprüfung sollten Sie sich Zeit nehmen und jedes Detail genau beachten. Denn mit der Abnahme sind verschiedene Rechtsfolgen verknüpft, die Sie im Auge behalten sollten:

  • Bei der Abnahme tritt eine sogenannte Beweislastumkehr ein. Während der Bauphase muss Ihnen das Bauunternehmen seine ordnungsgemäße Arbeit nachweisen. Nach der Abnahme müssen Sie gegebenenfalls beweisen, falls es nicht so ist.
  • Der Bauunternehmer hat nun Anspruch auf die Bezahlung seiner geleisteten Arbeiten. Sie werden daher im Anschluss an die Abnahme die Abschlussrechnungen der beteiligten Handwerksunternehmen erhalten.
  • Stellen Sie bei der Begehung Mängel fest, müssen diese im Protokoll festgehalten werden, denn eine nachträgliche Feststellung kann nicht beachtet werden.
  • Neben der Beweislastumkehr tritt mit der Abnahme der Gefahrenübergang ein: Sie sind ab diesem Zeitpunkt selbst für Ihre Immobilien verantwortlich.

Abnahmeprotokoll: Checkliste für die Hausbegehung

Damit Sie bei der Abnahme keinen Punkt außer Acht lassen, sollten Sie möglichst detailliert und umsichtig vorgehen, wenn Sie das Abnahmeprotokoll ausfüllen. Unter anderem spielen dabei die folgenden Aspekte eine wichtige Rolle:

1.     Außenkontrolle:

  • Sind Fassaden, Fenster und Türen einwandfrei?
  • Wie gestalten sich Dachkonstruktion, Dachrinnen, Antenne, Blitzschutz etc.?
  • Wurde die Reinigung vertragsgemäß durchgeführt?
  • Sind Umgebungsarbeiten, Gartenmauern und die Einfahrt nach Plan erstellt?
  • Sind Schächte richtig versetzt und abgedeckt?
  • Wurden alle Bauvorschriften für die Außenanlagen eingehalten?
     

2.     Innenkontrolle:

  • Sind alle Leitungssysteme für Gas, Wasser, Strom, TV und Kommunikation funktionsfähig?
  • Funktionieren alle installierten Anlagen wie Heizungsanlage, Klima- und Lüftungsanlage, Warmwasseraufbereitung etc.?
  • Stimmen alle Raummaße mit den Plänen überein?
  • Sind Fenster und Türen an richtiger Stelle eingebaut?
  • Funktionieren alle Schlösser und sind alle Schlüssel vorhanden?
  • Sind alle gewünschten Leuchten vorhanden?
  • Befinden sich alle Heizkörper an der richtigen Stelle?
  • Wurden Einbauten wie Wandschränke plangemäß vorgenommen?
     

3.     Bekannte Schwachstellen:

  • Sind alle Sockelleisten gut befestigt?
  • Sind die Tapeten blasenfrei und Malerarbeiten ohne Flecken?
  • Stimmen die ausgesuchten Farbtöne?
  • Wurden von der Baureinigung alle Schmutzstellen beseitigt?
  • Sitzen die Fenster- und Türdichtung?
  • Befinden sich keine Rückstände von giftigen Chemikalien im Haus?
  • Wurde die Schalldämmung korrekt ausgeführt?
     

Im Protokoll werden außerdem der Name des Hausbesitzers, die Adresse des Hauses sowie die Auftragsnummer und das Datum des Bauvertrages eingetragen. Weiter werden hier alle bei der Baubegehung anwesenden Personen vermerkt. Sollten Mängel festgestellt werden, werden diese ebenfalls im Protokoll festgehalten.

Bauherr und Bauunternehmer müssen das Protokoll beide unterschreiben. Wenn der Bauunternehmer noch nachbessern muss, vereinbaren Sie eine zweite Bauabnahme.

Der Einsatz eines Gutachters bei der Bauabnahme

Üblicherweise wird die Bauabnahme vom Bauherrn durchgeführt. Als Laie kann es aber oftmals schwer sein, Mängel zu erkennen oder überhaupt zu wissen, wo sich typische Schwachstellen verstecken. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Gegen ein Honorar begleitet er Sie bei der Bauabnahme und unterstützt Sie bei der Erstellung des Protokolls. Dank seiner langjährigen Erfahrung und Unabhängigkeit vom Bauunternehmen erkennt er Mängel schnell.

Zwar ist die Beauftragung eines Fachmannes mit Kosten verbunden. Nicht entdeckte Mängel können Sie allerdings im Nachhinein weit mehr belasten als das einmalige Honorar des Gutachters. Entscheiden Sie sich aus finanziellen Gründen gegen den Profi, sollten Sie die Bauabnahme in jedem Fall mit einer weiteren Person vornehmen.

Tipp: Um Fehler zu vermeiden, können Sie bereits während der Bauzeit einen Bausachverständigen einschalten. Er kann Mängel sofort aufdecken und sie beseitigen lassen. So kommt es gar nicht erst zu größeren Problemen.


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