Firmendaten, Firmenlogo oder Impressum ändern


In Ihrem ScoutManager verwalten Sie Ihre professionelle Vermarktung auf ImmobilienScout24. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Änderungen vornehmen können und rechtliche Informationen korrekt pflegen.

Um Änderungen an Ihrer Firmendarstellung, dem Firmenlogo oder Impressum vorzunehmen, klicken Sie auf den Menüpunkt "Meine Firmendaten".


Firmendarstellung

Bearbeiten Sie hier Ihre Angaben zum Unternehmen. Geben Sie auch Ihre Verbandszugehörigkeit an. Das Verbandslogo und Ihr Tätigkeitsschwerpunkt werden im Branchenbuch auf Ihrer Profilseite ausgewiesen.

 

Firmenlogo

Unter diesem Punkt hinterlegen Sie Ihr individuelles Firmenlogo. Es wird dann jedem Ihrer Angebote, Ihrem Firmenprofil und Ihrem Branchenbucheintrag zugesteuert. Wir empfehlen Ihnen eine Logogröße von ca. 120-150 Pixeln Breite bei 72dpi. Damit erreichen Sie in den meisten Fällen eine optimale Präsentation auf Ihrem Exposé.

Achtung: Bei filigranen Logos mit feinen Linien kann es zu geringfügigen Veränderungen in der Darstellung kommen.

Impressum

Pflegen Sie alle notwendigen Daten unter "Impressum" ein. Nach dem Telemediengesetz sind Sie als gewerblicher Anbieter von Immobilien dazu verpflichtet, ein vollständiges und einheitliches Impressum anzugeben. Ohne ein ordnungsgemäßes Impressum könnten Dritte rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

Schützen Sie sich vor möglichen juristischen Abmahnungen. Einmal ausfüllen und schon steht Ihr Impressum in Ihren gesamten Exposés, auf Ihrer Homepage und auf Ihrem Firmenprofil.

Widerrufsbelehrung im Immobilien-Exposé

Stellen Sie hier ein, ob und wie Ihre Kunden in der Bestätigungsmail über Ihr Widerrufsrecht belehrt werden sollen. Sie können wählen, ob unsere Standard-Widerrufsbelehrung, Ihr eigener Belehrungstext oder gar keine Widerrufsbelehrung angezeigt werden soll. 

Seit 2014 gelten für Maklerverträge Verbraucherschutzregelungen für „Haustürgeschäfte“. Ihre Kunden können demnach binnen 14 Tagen von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und den Vertrag auflösen. Für sie bedeutet das konkret, dass Sie im ungünstigsten Fall Ihren Provisionsanspruch verlieren, selbst wenn die Immobilie durch Ihr Zutun gefunden wurde.

Bei provisionspflichtigen Objekten ist eine Widerrufsbelehrung daher direkt im Immobilien-Exposé eingebunden. Über einen Link gelangt man von dort auf eine separate Seite mit der Belehrung. Sollten Sie vor Ablauf der 14-tägigen Frist tätig werden wollen, sollten Sie unbedingt mit der Widerrufsbelehrung im Immobilien-Exposé klar machen, dass Ihr Kunde ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht verzichtet.

Legen Sie sich eine Regel für die Bestätigungs-E-Mails in ihrem E-Mail-Programm an. Leiten Sie damit automatisch alle E-Mails mit dem Betreff "Ihre Kontaktaufnahme zum Anbieter" in einen extra Ordner. So behalten Sie den Überblick und verlieren keine Widerrufsbelehrung.

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