Bundestag und Bundesrat hatten Ende 2019 nach langem Hin und Her die Grundsteuer-Reform beschlossen und verabschiedet. Jetzt läuft die Zeit für die Länder. Bis Ende 2024 muss das Bundesmodell oder eine Variante einsatzfähig sein. Experten melden Bedenken an.


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Wir erinnern uns: Die Richter des Bundesverfassungsgerichts hatten gerügt, dass die Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer auf völlig veralteten Immobilienwerten beruhe. Sie erklärten die Berechnungsmethode für ungültig und verlangten eine Reform. Das neue Modell soll 2025 an den Start gehen. Bis dahin müssen die Bundesländer entweder das von Olaf Scholz vorgeschlagene Bundesmodell umsetzen oder dank beschlossener Öffnungsklausel ihre eigene Grundsteuerregelungen einführen.

Erneute Kritik an Grundsteuer-Reform

Der aktuelle Stand ist durchwachsen. Unverkennbar zeichnet sich ein Grundsteuer-Flickenteppich ab. Berlin, Brandenburg, Thüringen, Schleswig-Holstein und Bremen haben sich für das Bundesmodell entschieden, die anderen Länder kreierten für sich eigene Grundsteuermodelle oder sind noch unentschieden. Unterdessen melden sich Steuerexperten kritisch zu Wort. 

So hat der Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht an der Universität Augsburg Gregor Kirchhof in einem Gutachten festgestellt, dass das bundesweite Modell des Finanzministers in mehrfacher Hinsicht erneut gegen das Grundgesetz verstoße. Das Bundesgesetz verletze den Gleichheitssatz, weil die Werte von Grund und Boden nicht in einem stringenten System ermittelt würden, es träten zu starke Friktionen und inkonsistente Belastungsunterschiede auf. Der Bund der Steuerzahler hält das Scholz-Modell für weder transparent noch verständlich. Außerdem würden voraussichtlich rund 3.000 zusätzliche Finanzbeamte gebraucht, um das Verfahren zu steuern. 

Corona und die Hebesätze

Die Corona-Pandemie dürfte ebenfalls so einiges an Planung in den Ländern durcheinandergebracht haben. Zum einen sind die Finanzbehörden in Ländern, Städten und Gemeinden derzeit nicht vollständig besetzt und zudem mit der Prüfung von Corona-Hilfen gut ausgelastet. Zum anderen haben die Gemeinden durch die Corona-bedingten Ausfälle an Gewerbesteuereinnahmen finanzielle Probleme. Der Bundesfinanzminister Scholz hatte bei seinem Modell auf eine Absenkung der Hebesätze vertraut und von einer „aufkommensneutralen“ Reform gesprochen. Das werden sich viele Kommunen wohl aber gar nicht leisten können.

Irrtum vorbehalten, aktualisiert am 29. Juni 2020


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