Expertentipp vom Hauseigentümerverein Berlin e.V.

Mit der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gilt daher ab sofort wieder die frühere Rechtslage. Das bedeutet für Berliner Vermieter:innen konkret?



Der HEV-Tipp wird präsentiert von Britta Nakic (Juristin) vom HAUSEIGENTÜMERVEREIN BERLIN e.V. – Ihr bundesweiter Ansprechpartner für Fragen rund um Eigentum und Vermietung.

Lassen Sie sich jetzt vom Mietrechtsexperten beraten!


  • deutlich höhere Vertragsmieten bei einer Neu- bzw. Wiedervermietung (Beachtung der Mietpreisbremse - §§ 556d ff. BGB)
  • reguläre Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen (alle drei Jahre um maximal 15% - § 558 BGB)
  • Möblierungszuschläge und Zuschläge für teilgewerbliche Nutzung sind wieder erlaubt etc.

Die wegen des Mietendeckels abgesenkten Mieten müssen Miete:innen nun schnellstmöglich an ihre:n Vermieter:innen nachzahlen. Gleiches gilt für die sogenannten „Schattenmiete-Verträge“. Auch hier gilt ab sofort die höhere Vertragsmiete, so dass die Differenz von den Mieter:innen nachzuzahlen ist. Prüfen Sie hierzu vorab die Bedingungen Ihres Mietvertrages. 

Aus unserer Sicht hat der „Berliner Mietendeckel“ zunächst die Vermieter:innen und nun die Mieter:innen in Bedrängnis gebracht. 

Auch wenn der Berliner Senat den:die Mieter:innen ausdrücklich das Ansparen der vorerst abgesenkten Miete angeraten hatte, wird dies in vielen Fällen schon „Corona-bedingt“ nicht erfolgt sein. Ratenzahlungsvereinbarungen könnten finanziell in Schieflache geratenen Mieter:innen eine Unterstützung sein. 

Wir gehen davon aus, der Berliner Senat zugunsten betroffener Mieter:innen „Hilfsprogramme“ auflegt. Der Senat sieht sich laut eigener Erklärung in der Verpflichtung, sozial verträgliche Lösungen für Mieter:innen zu entwickeln. Hierzu wird bereits am nächsten Dienstag (20.04.2021) beraten.

Irrtum vorbehalten, aktualisiert am 15. April 2021


Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
seit 06.04.2021
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank


Dieser Artkel könnte Sie auch interessieren: Rechtssichere Eigenbedarfskündigung

Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauensvollen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für Sie aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.