Der Mietpreis bezeichnet die Kosten, die ein Eigentümer dem Mieter einer Immobilie, üblicherweise monatlich, in Rechnung stellt. Der Mietpreis richtet sich vor allem nach der Größe und Lage der Wohnung. 

Geregelt wird dies im Mietvertrag, der zwischen beiden Parteien geschlossen wird. Beim Mietvertrag über Wohnraum gibt es in Deutschland keinen Formzwang. In der Regel sind in ihm jedoch neben dem Mietpreis noch zahlreiche andere Rechte und Pflichten geregelt.

Eine Übersicht über ortsübliche Mietpreise findet sich in vielen Städten und Gemeinden im örtlichen Mietindex, auch Mietspiegel genannt. Allerdings werden diese in der Regel nur alle 2 Jahre aktualisiert.

Mietspiegel gibt die ortsübliche Vergleichsmiete an

Der Mietpreis richtet sich vor allem nach der Größe und Lage der Wohnung. Dabei sind kleine Wohnungen oft verhältnismäßig teurer als größere Wohnungen, da die Nachfrage meist höher ist.

Der Mietspiegel einer Stadt oder Gemeinde gibt an, wie hoch der Mietpreis von vergleichbaren Wohnungen ist. Grundlage bilden hier ausschließlich freifinanzierte Wohnungen. Gemeinden sind nicht verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Wenn es einen Mietspiegel gibt, dürfen Mieterhöhungen nur im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete stattfinden.

Mietpreis wird durch Lage und Ausstattung bestimmt

Bei der Einschätzung eines angemessenen Mietpreises spielen Faktoren wie die infrastrukturelle Anbindung, das Baujahr des Hauses, die Ausstattung der Wohnung und die Energieeffizienz eine Rolle. Zentrale Lagen mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr rechtfertigen einen höheren Mietpreis als eine dezentrale Lage, die nur schwer zu erreichen ist.

Auch eine gute Ausstattung der Wohnung wirkt sich auf den Mietpreis aus. Parkettböden, eine Einbauküche und Fußbodenheizungen kosten den Mieter mehr als Linoleumböden und Nachtspeicheröfen. Die Miete ist monatlich an den Vermieter zu entrichten. Ist der Mieter mit zwei Mietzahlungen im Rückstand, kann der Vermieter ihm fristlos kündigen.

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