Bei langfristigen Investionen müssen Wertveränderungen über die Zeit hinweg berechnet werden. Eine Möglichkeit hierfür bildet die Abzinsungsformel.

Die Abzinsung  wird auch als Diskontierung bezeichnet und leitet sich dabei von dem englischen Begriff „discounting“ ab. Fälschlicherweise wird die Abzinsung manchmal auch „Abdiskontierung“ genannt. Anhand der Abzinsung wird die Höhe einer Summe zum Zeitpunkt X (Gegenwartswert, Anfangskapital) aus der Höhe dieser Summe zu einem späteren Zeitpunkt Y (Zukunftswert, Endkapital) berechnet. Die Berechnung erfolgt in der Annahme, dass zwischen diesen beiden Zeitpunkten Zinsen auf die Summe gezahlt werden.

Beispiel für Abzinsung

Der Begriff der Abzinsung behandelt die Frage, wie viel eine Summe XY, die man in 10 Jahren besitzen wird, zum heutigen Zeitpunkt wert ist.

Durch die Abzinsungsformel lässt sich dieser Wert ermitteln. Den gesuchten bzw. berechneten Wert bezeichnet man als Barwert oder Gegenstandswert.

Einsatzgebiete der Abzinsungsformel

Die Abzinsung und der Barwert kommen dann zum Einsatz, wenn es beispielsweise um die Beurteilung von Investitionen in Immobilien geht. Liegen die Erträge in der Zukunft, so kann anhand der Abzinsungsformel festgestellt werden, wie viel diese Erträge heute wert wären, und somit, ob sich die Investition lohnt. Die Abzinsung findet auch im Handelsrecht Anwendung. Für die Bilanzierung wird eine Abzinsung zur Buchwertermittlung angewandt, zum Beispiel für langfristige Rückstellungen (vgl. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Abzinsung und Aufzinsung

Das Gegenstück der Abzinsung ist die Aufzinsung. Bei der Abzinsung wird im engeren Sinne die Aufzinsung rückgängig gemacht, d. h. die im zu betrachtenden Zeitraum anfallenden Zinsen werden abgezogen. So erhält man die Summe zum Anfangszeitpunkt. Durch Abzinsen wird also der Betrag berechnet, den man hätte anlegen müssen, um zu einem späteren Zeitpunkt ein bestimmtes Endkapital zu erreichen.

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