Markteinschätzung oder Wertgutachten
Brauche ich einen Gutachter, um den Wert meines Hauses oder meiner Wohnung einzuschätzen? Oder ist eine Markteinschätzung mithilfe einer Online-Immobilienbewertung absolut ausreichend? Wir stellen einige Alternativen zur Immobilienbewertung vor und zeigen, wie viel diese kosten.
Das sind die wichtigsten Unterschiede zwischen einer Online-Immobilienbewertung und einem Gutachten:
Bei rechtlichen Angelegenheiten sollten Sie einem Gutachter die Bewertung überlassen.
Bei der Immobilienbewertung: Bei einer Immobilienbewertung von ImmoScout24 ermitteln Sie selbst alle Daten und geben sie online ein. Das können sie kostenlos und bequem von zu Hause aus machen. Ihr Ergebnis erhalten Se in nur drei Minuten per E-Mail.
Bei einem Gutachten: Hier ist es ein Sachverständiger, häufig ein Ingenieur oder Architekt, der alle Unterlagen prüft und vor Ort die Begutachtung vornimmt. Dessen fachliche Expertise hat naturgemäß mehr Gewicht. Er kann mit sicherem Blick etwaige Mängel erkennen und deren Bedeutung wie auch die Vorzüge der Immobilie besser bewerten.
Für eine Immobilienbewertung: Für die Immobilienbewertung brauchen Sie relevante Informationen über das Objekt, über die ein Eigentümer in aller Regel verfügt, um sie dann in die Eingabemaske einzutragen. Das können Sie ganz einfach bequem von zu Hause erledigen und das Ergebnis erhalten Sie innerhalb weniger Minuten.
Für ein Gutachten: Damit ein Sachverständiger, der für seine Bewertung haftet, ein Gutachten erstellen kann, braucht er eine Vielzahl von Unterlagen. Welche das sind, lesen Sie hier. Die Unterlagen muss zumeist der Auftraggeber beschaffen, zum Teil von Ämtern. Hinzu kommt ein Termin mit dem Gutachter vor Ort, für den zwei bis drei Stunden einzuplanen sind.
Eine Immobilienbewertung von ImmoScout24 erhalten Sie schon wenige Minuten nachdem Sie die Daten abgeschickt haben kostenlos per E-Mail. Ein Gutachten kann von der Auftragsvergabe an den Gutachter bis zum Vorliegen des Dokuments mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Eine Immobilienbewertung von ImmoScout24 ist für Verkäufer kostenlos.
Für ein Kurzgutachten eines Gutachters als Immobilienbewertung muss mit Kosten ab etwa 500 Euro gerechnet werden. Ein Kurzgutachten hat jedoch keine rechtliche Qualität, sondern kommt lediglich zur Schätzung des Verkaufspreises in Frage. Meist wird hier mit einem Stundensatz oder einer Pauschale vergütet.
Ein vollständiges Wertgutachten für ein Haus ist mit Kosten verbunden, die weit darüber liegen. Es hat auch vor Gericht Bestand und wird nach Gebührenordnung abgerechnet. Es kann zum Beispiel für ein Objekt mit einem Wert von 200.000 Euro bis zu 1.200 Euro kosten. Bei dem vollständigen Gutachten als Immobilienbewertung sind die Kosten auch an den Verkehrswert des Objektes gebunden.
Eine Markteinschätzung ist die richtige Wahl, wenn...
- der Marktwert eines Objekts für eine Überprüfung der Versicherungssumme gebraucht wird
- wenn Sie als Eigentümer den Wert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung für die Planung Ihrer Altersvorsorge einschätzen wollen
- wenn die Bank eine aktuelle Vermögensaufstellung von Ihnen fordert
- wenn Sie eine realistische Kaufpreisforderung für Ihre Immobilie entwickeln möchten
- eine Wertsteigerung durch An- oder Umbauten dokumentiert werden soll
- wenn Sie als Interessent, der ein Gutachten nur mit Einverständnis des Eigentümers in Auftrag geben könnte, dessen Kaufpreisforderung überprüfen möchten
- wenn Sie als Interessent mit Ihrer Bank die Konditionen für eine Hypothekenfinanzierung besprechen möchten
Vor allem in Situationen, wo der Immobilienwert rechtliche Relevanz hat, der Wert womöglich sogar Gegenstand eines Rechtsstreits oder Gerichtsverfahrens ist, wird ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen gebraucht.
Das sind folgende Fälle:
- Erbfall: Hinterlässt der Eigentümer die Immobilie nach seinem Tod mehreren Erben, sollte ein Gutachten erstellt werden. Die Erfahrung zeigt, dass in Erbengemeinschaften immer wieder Streit über den Wert eines Objekts entsteht. Häufig wird der Wert deutlich überschätzt. Das kann ein Gutachten vermeiden helfen.
- Berechnung von Erbschafts- und Schenkungssteuer: Das Finanzamt berechnet diese Steuern aus eigener Einschätzung. Soll eine eventuell zu hohe Bewertung korrigiert werden, gelingt das nur mithilfe eines Gutachtens.
- Scheidung: Ist eine Immobilie Teil der ehelichen Zugewinngemeinschaft, wird für eine Aufteilung des Vermögens der präzise Wert gebraucht.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauensvollen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für Sie aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater hinzuzuziehen.