Ein Katasteramt ist eine kommunale oder staatliche Behörde bzw. ein organisatorischer Teil dieser Einrichtung, die mit Tätigkeiten im Rahmen des amtlichen Vermessungswesens betraut ist. Neben der Grundstücksvermessung, auch Liegenschafts- oder Katastervermessung genannt, obliegt dem Katasteramt die Führung des Liegenschaftskatasters. Hierbei handelt es sich um das amtliche Verzeichnis aller Grundstücke. Je nach Organisationsform in den verschiedenen Bundesländern wird das Katasteramt auch als Vermessungsamt, Vermessungs- und Katasteramt oder Amt für Bodenmanagement bezeichnet. Mehrere Bundesländer haben die gängige Bezeichnung für diese Behörde bzw. Organisationseinheit jedoch aufgehoben und führen sie unter anderen Bezeichnungen, die in der Regel den Wortstamm Geo- für Geoinformation oder Geodäsie enthalten. Die Verwaltung, die das Liegenschaftskataster führt, wird Kataster- oder Vermessungsverwaltung genannt. Da viele dieser Institutionen auch amtliche Karten veröffentlichen, sind sie auch als Kartenverlage aufzufassen.

Katasterämter in Deutschland

Angesicht der föderalen Strukturen in Deutschland werden die Katasterämter auf Landes- bzw. Kommunalebene geführt. Aus diesem Grund gibt es in Deutschland keine zentrale Institution für das Vermessungswesen. Aufgaben des Bundes bezüglich Geodäsie und Kartographie obliegen dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie. Mit dem Seekartenwesen hingegen ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie betraut. Um kommunale Vermessungsfachaufgaben erfüllen zu können, unterhalten größere Kommunen oft ein eigenständiges Katasteramt. Während einige Bundesländer (z. B. Sachsen-Anhalt und Niedersachsen) die Führung des Liegenschaftskatasters einer staatlichen Behörde übertragen haben, obliegt diese Aufgabe in anderen Bundesländern (z. B. Brandenburg und Nordrhein-Westfalen) den kommunalen Katasterämtern.

Katasteramt: Führung des Liegenschaftskatasters

Eine der zentralen Aufgaben des Katasteramtes ist die Führung des Liegenschaftskatasters. Hierbei handelt es sich um ein amtliches Verzeichnis aller landesweit nachgewiesenen Liegenschaften (Gebäude und Flurstücke). Das Liegenschaftskataster dient vor allem der Wahrung der Grundstücksrechte, der Sicherung des Eigentums und dem Grundstücksverkehr. Zum Liegenschaftskataster zählen neben dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte auch vermessungstechnische Unterlagen und für die Flurstücksentwicklung relevante Unterlagen. Das Liegenschaftsbuch, auch als beschreibender Teil des Liegenschaftskatasters bezeichnet, beschreibt die nachgewiesenen Grundstücke und enthält unter anderem Informationen wie die Flächengröße, die Flurstücksnummer und die Nutzungsart. Des Weiteren enthält es Angaben zu den Flurstückseigentümern. Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters und enthält die graphische Darstellung der Flurstücke und Gebäude. Neben einzelnen Gebäuden und den Flurstücksgrenzen sind in der Liegenschaftskarte auch die Nutzungen der jeweiligen Flurstücke abgebildet.

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