Immobilie verkaufen? Jetzt passenden Makler finden!

„Was passiert mit dem Haus, wenn wir mal nicht mehr sind?“ – diese Frage stellen sich viele Hauseigentümer heutzutage schon sehr früh. Als Alternative zum Vererben oder Verschenken des Eigenheims kommt für Sie als Besitzer auch das Verkaufen des Hauses an die eigenen Kinder oder innerhalb der Familie in Frage. Anders als bei einer Vererbung geschieht der Verkauf noch zu Lebzeiten der Eltern und kann im Vergleich zur Schenkung sogar steuerliche Vorteile bringen. Im folgenden Artikel erfahren Sie alles Notwendige, um Ihr Haus an Ihre Kinder oder innerhalb Ihrer Familie zu verkaufen.

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Sie wollen, dass Ihr Eigenheim im sicheren Familienbesitz bleibt?

Durch das Recht auf einen Pflichtanteil des Erbes für jedes Kind kann die Aufteilung kompliziert werden, was oft zum Verkauf des Elternhauses und der anschließenden Auszahlung der Erben führt. Ein Makler kann Ihnen dabei helfen, fair & neutral zu handeln und steuert den Verkauf als unabhängiger Dritter konfliktfreier.

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Checkliste: Wann ist es besonders sinnvoll, das Haus an die Kinder zu verkaufen?

  • Sie wollen sich zu Lebzeiten bereits um den Verbleib Ihres Eigenheims kümmern

  • Ein lebenslanges Wohnrecht in Ihrem Haus ist angedacht

  • Eines Ihrer Kinder wird eventuell die Pflegschaft für Sie übernehmen

  • Es kommt ohnehin nur eines Ihrer Kinder für die Übernahme des Hauses in Frage

  • Es stehen umfangreiche Renovierungsmaßnahmen in Ihrem Haus an

Was hat es für Vorteile, das Haus an die Kinder zu verkaufen?

Bei der Vererbung eines Hauses an ein Kind kann es oft zu Problemen kommen, vor allem wenn es mehrere Geschwister gibt. Durch das Recht auf einen Pflichtanteil des Erbes für jedes Kind kann die Aufteilung kompliziert werden, was oft zum Verkauf des Elternhauses und der anschließenden Auszahlung der Erben führt. Durch den Verkauf oder die Schenkung an eines der Kinder können Eltern schon zu Lebzeiten dafür sorgen, dass ihr Eigenheim im sicheren Familienbesitz bleibt.

Des Weiteren tritt bei einer Erbschaft die Regelung der Eigennutzung des Hauses in Kraft, nach der der Erbe unverzüglich nach dem Tod beider Elternteile in das Elternhaus einziehen müsste. Die entfällt bei einem Verkauf, nach dem das Eigentum auch veräußert werden kann.

Während bei einer Schenkung die Übergabe des Hauses binnen zehn Jahren von den Geschwistern angefochten werden kann, entfällt diese Möglichkeit beim Verkauf, da die Entscheidung bei den Eltern liegt, ob sie innerhalb der Familie oder an eine außenstehende Person verkaufen.


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Wie gehe ich vor beim Hausverkauf innerhalb der Familie?

Wenn Sie überlegen Ihr Haus zu verkaufen, ist zuerst eine Schätzung des Wertes Ihres Hauses nötig. Um den Verdacht auf eine inoffizielle Schenkung oder einen Scheinkauf zu vermeiden, sollten Sie beim Verkauf einen realistischen Preis ansetzen. Durch die Einräumung des lebenslangen Wohnrechts für die Eltern oder die Bereiterklärung der Kinder auf Elternpflegschaft kann der Preis jedoch verringert werden, da diese Bedingungen den Preis der Immobilie mindern. So kann beispielsweise ein Haus mit einem Wert zwischen 80.000 und 100.000 Euro für einen Betrag um circa 20.000 Euro verkauft werden, ohne dass eine Begünstigung des Käufers unterstellt werden kann.

Ein weiterer Punkt, der sich positiv beim Verkauf Ihres Hauses innerhalb der Familie auswirken kann, sind anstehende Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen. Hier können steuerliche Vorteile wahrgenommen werden, da die Renovierungskosten als Werbemaßnahmen geltend gemacht werden können. Voraussetzung dafür ist, dass Sie als Eltern in dem bereits an den Käufer überschriebenen Haus zur Miete wohnen.

In vielen Fällen kann sich ein Verkauf Ihres Hauses an die Kinder oder innerhalb der Familie also als sinnvoll herausstellen. Sollte in Ihrem Fall ohnehin nur eines Ihrer Kinder für die Übernahme des Hauses in Frage kommen, so stellt der Verkauf eine gute Option dar, um die Schenkungs- oder Erbschaftssteuer zu vermeiden. Ebenfalls ist ein Verkauf innerhalb der Familie an entferntere Verwandte, wir beispielsweise Nichten oder Neffen, möglich.


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