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Sie sind plötzlich arbeitslos und wissen nicht genau, wie Sie die hohen Nebenkosten der Immobilie oder die Tilgungsraten für den Hauskredit weiterhin tragen können? Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie in solch einer Situation am besten vorgehen.
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Wenn es sich um eine kurzfristige Arbeitslosigkeit handelt, haben Sie gute Chancen, Ihre neue Immobilie zu behalten. Wichtig ist es in jedem Fall, die Situation offen und ehrlich beim Kreditinstitut anzusprechen, auch, wenn Ihnen das vielleicht unangenehm ist. Außerdem sollten Sie bereit sein, Ihre Lebenshaltungskosten drastisch zu reduzieren oder sich von Verwandten und Bekannten den nötigen Betrag zu leihen, um weiterhin die Tilgungszahlungen vornehmen zu können. Von der Idee, einen weiteren Kredit aufzunehmen oder den Dispo zu erhöhen, sollten Sie nach Möglichkeit absehen. Denn so landen Sie schnell in einer Schuldenfalle.
Grundsätzlich gilt, dass sich eine kurzfristige Arbeitslosigkeit überbrücken lässt. Wenn Sie allerdings für längere Zeit keine neue Anstellung finden, wird es schwierig.
Idealerweise sollten Sie schon dann, wenn die Arbeitslosigkeit absehbar ist, mit Ihrem Kreditinstitut sprechen. Je nach Ihrem Vertrag, aber auch je nach dem gutem Willen des Bearbeiters ist es möglich, die Kredittilgung für eine vereinbarte Zeit zu pausieren. Dann können Sie sich ganz darauf konzentrieren, schnell eine neue Arbeit zu finden. Beachten Sie, dass eine Pause bei der Kredittilgung später mit höheren Zinsen oder einer anderen Art der Rückzahlung an die Bank verbunden ist.
Alternativ können Sie versuchen, einen Antrag auf Lastenzuschuss bei der örtlichen Wohngeldstelle einzureichen. So erhalten Sie zumindest kurzfristig finanzielle Unterstützung für Ihren Kredit. Dabei kommt es stets darauf an, ob und welche Art von Arbeitslosengeld Sie erhalten.
Bei längerer Arbeitslosigkeit von einem Jahr oder mehr hinweg geht der Staat davon aus, dass Sie mit Ihrem Haus ein Vermögen besitzen, von dem Sie leben können. Je nach Größe und Ausstattung Ihres neuen Hauses kann es daher sein, dass Sie nur gekürzte oder sogar gar keine Sozialleistungen erhalten.
Dabei gilt als Faustregel, dass ein Haus mit einer Fläche von 130 m² oder eine Wohnung mit 120 m² für vier Personen angemessen ist. Wenn Sie mit weniger Personen leben, müssen Sie pro Person 20 m² von dieser Grenze abziehen. Das heißt, Sie erhalten als Immobilienbesitzer nur dann Sozialleistungen wie Hartz IV oder Arbeitslosengeld II, wenn Sie den Maßstab erfüllen. Sollte das nicht der Fall sein, erhalten Sie nach einem Jahr eventuell kein Arbeitslosengeld mehr (oder nur noch einen gekürzten Betrag) und müssen dann überlegen, Ihr Haus zu verkaufen.
Versuchen Sie zunächst, einen Teil Ihrer Immobilie zu vermieten, eine Einliegerwohnung einzurichten oder einen Teil des Gartens zu verkaufen.
Die Arbeitslosigkeit kann Sie natürlich auch unvorbereitet treffen. Für solche Fälle ist es grundsätzlich wichtig, über eine Art „finanzielle Notreserve“ zu verfügen.
Folgende Handlungsvorgaben können Ihr Haus und die damit verbundene Finanzierung vor Verlust schützen:
- Eine finanzielle Notfallreserve sollte die Finanzierung für mindestens sechs Monate sichern.
- Eventuelle Nebeneinkünfte sollten eher dafür genutzt werden, um einen Kapitalstock für alle Eventualitäten aufzubauen.
- Eine private Arbeitslosenversicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie bereits um Ihren Job fürchten. Die Versicherung kann die Finanzierung für bis zu ein Jahr Arbeitslosigkeit überbrücken.
Normalerweise sind es Alleinstehende, die bei einer Arbeitslosigkeit bangen müssen, ihr Eigenheim zu verlieren. Wenn Sie hingegen einen ebenfalls hauptberuflich tätigen Partner haben oder bereits wissen, dass Ihr Vertrag lange Kündigungsfristen sowie eine Abfindung enthält, können Sie sich ohne größere Bedenken auf die Finanzierung beim Hauskauf einlassen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall vor dem Hauskauf finanziell beraten.
Die finanzielle Beratung kann übrigens auch ein guter Makler übernehmen. Unser Service: Wir empfehlen Ihnen drei gute Makler in Ihrer Region.
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