Infos zum Bestellerprinzip für Verkäufer
+++Aktueller Stand: Am 14. Mai 2020 hat der Bundestag den Gesetzentwurf "über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" verabschiedet. Künftig soll gelten: Wer den Makler beauftrag, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Maklerkosten. Die neuen Regelungen greifen voraussichtlich nach einer Übergangsfrist im Winter 2020.
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Bestellerprinzip für Verkäufer kurz erklärt: Wer einen Makler für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie beauftragt, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Maklerkosten.