Miete ist nicht gleich Miete. Es wird allgemein unterschieden in Warm- und Kaltmiete. Doch worin genau liegt der Unterschied? Welche Kosten sind in der Warmmiete enthalten und welche nicht? Woraus sich die Warmmiete zusammensetzt und welche Rolle die Nebenkosten dabei spielen, liest du hier.
- Die Warmmiete ist die Summe aus Kaltmiete und Nebenkosten.
- Letztere können in warme und kalte Nebenkosten unterschieden werden.
- Mit warmen Neben- bzw. Betriebskosten sind insbesondere Warmwasser und Heizkosten gemeint.
- Alle anderen Kostenpunkte der Nebenkosten wie z. B. Kosten für Müllentsorgung oder Straßenreinigung zählen zu den kalten Betriebskosten.
Die Warmmiete setzt sich zum einen aus der Kaltmiete und zum anderen aus den Nebenkosten zusammen. Die Kaltmiete zahlt der:die Mieter:in ausschließlich für die Überlassung des Mietgegenstandes an seinen:ihren Vermieter:in. Die Nebenkosten hingegen entstehen in erster Linie für den:die Vermieter:in. Jedoch kann er:sie diese Kosten nahezu vollständig auf den:die Mieter:in umlegen.
In manchen Fällen werden Begriffe wie „Bruttomiete“ oder „Bruttowarmmiete“ als Synonym für die Warmmiete verwendet.
Grundsätzlich ist in der Warmmiete immer die Kaltmiete – auch als „Nettokaltmiete“, „Nettomiete“ oder „Grundmiete“ bezeichnet – inbegriffen. Diese Miete bezahlt der:die Mieter:in alleinig für die Nutzung der Mietimmobilie. Die Betriebs- bzw. Nebenkosten können nochmals unterteilt werden in:
- warme Betriebskosten
- kalte Betriebskosten
Zu ersterem zählen insbesondere die Kosten für Heizung und Warmwasser. Zu letzterem zählen alle weiteren, umlegbaren Nebenkosten. Diese wiederum können je nach Vereinbarung unterschiedlich viele Kostenpunkte beinhalten. Damit Vermieter:innen die Nebenkosten auf den:die Mieter:in umlegen können, muss dies explizit im Mietvertrag vereinbart werden.
In der Betriebskostenverordnung (BetrKV) ist detailliert festgelegt, welche Kosten auf den:die Mieter:in umgelegt werden dürfen (§2 Aufstellung der Betriebskosten BetrKV). Zu den umlegbaren Betriebskosten zählen:
- Grundsteuer
- Kosten für Wasser
- Kosten für Abwasser bzw. Entwässerung
- Heizkosten
- Warmwasser
- Betriebs- und Wartungskosten des Aufzugs
- Straßenreinigung und Müllbeseitigung
- Kosten für die Reinigung von Gemeinschaftsflächen sowie Ungezieferbeseitigung
- Kosten für Gartenpflege
- Stromkosten für die Beleuchtung von Gemeinschaftsflächen (z.B. Flur, Treppenhaus, Waschkeller etc.)
- Kosten für Schornsteinfeger:in
- Kosten für Sach- als auch Haftpflichtversicherung
- Kosten für Hausmeister:in
- Strom- und Wartungskosten einer Waschküche
- sonstige Betriebskosten
Unter dem Punkt „sonstige Betriebskosten“ können Vermieter:innen weitere Kosten aufführen, die in den vorigen Punkten nicht enthalten sind. Jedoch dürfen hier nur Zahlungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Vermietung regelmäßig, also beispielsweise monatlich oder einmal im Jahr entstehen.
In der Warmmiete sind Stromkosten in der Regel nicht enthalten. Diese entrichtet der:die Mieter:in selbst an den:die jeweilige:n Stromanbieter:in. Gleiches gilt ebenfalls für Internet, Telefon sowie einen Kabelanschluss für das Fernsehgerät. Jedoch können Vermieter:in und Mieter:in im Mietervertrag eine feste monatliche Miete vereinbaren, in der Kaltmiete, Nebenkosten sowie Kosten für Strom, Internet, Telefonie und Kabelanschluss (TV) enthalten sind.
Die jährliche Betriebskostenabrechnung wird jeweils sowohl für die kalten als auch für die warmen Betriebskosten erstellt. Das Umlegen auf den:die einzelnen Mieter:innen erfolgt mithilfe eines (oder mehreren) Verteilerschlüssels:
- Warme Nebenkosten: Die Kosten für Warmwasser und Heizung muss der:die Vermieter:in zu mindestens 50 Prozent und höchstens zu 70 Prozent verbrauchsabhängig berechnen. Die jeweilige Restsumme wird gemäß der individuellen Wohnfläche einer Mietseinheit im Objekt berechnet.
- Kalte Nebenkosten: Alle weiteren Betriebskosten werden separat und nach einem festen Verteilerschlüssel (z. B. Anzahl der Personen in einem Haushalt oder im Verhältnis zu den Quadratmetern einer Wohneinheit) auf alle Mieter:innen umgelegt.
Aus dem Mietvertrag muss hervorgehen, anhand welcher Verteilerschlüssel die jährliche Betriebskostenabrechnung erfolgt.
Grundsätzlich besteht Einsparpotential bei den verbrauchsbedingten Nebenkosten. Hierzu zählen insbesondere folgende Punkte:
- Wasser
- Abwasser
- Heizung (Gas, Fernwärme etc.)
- Warmwasser
So sollte beispielsweise in der kalten Jahreszeit vermieden werden, dass die Heizungen in der Wohnung laufen und gleichzeitig Fenster geöffnet sind. Auch eine Spülmaschine ist unter anderem sinnvoll, um langfristig Wasser-, Abwasser- sowie Warmwasserkosten zu sparen.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauensvollen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für Sie aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater hinzuzuziehen.