Ist die neue Wohnung endlich gefunden, möchte man den Mietvertrag am liebsten sofort unterzeichnen. Doch vorher empfiehlt sich ein kritischer Blick auf die Vertragsdetails.
Was kostet dein Umzug?
Wohnfläche
ca. m²
Entfernung
ca. km
1 Person
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3 Personen
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5 Personen
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7 Personen
8 Personen
9 Personen
10 Personen
1 Zimmer
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Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:
Wohnung
- kein Balkon, keine Garage
- Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
- Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf
Umzug
- Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
- Preis für Transport pro m3: 25 Euro
- Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
- Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt
Meist ist die Vorfreude groß, wenn der Umzug in ein neues Zuhause ansteht. Niemand mag sich die gute Stimmung mit dem Gedanken verderben, dass es später Streitigkeiten mit dem Vermieter übers Schneeschaufeln im Winter, den Grill auf dem Balkon oder Reparaturen in der Wohnung geben könnte. Doch solche Auseinandersetzungen sind keine Ausnahme. Schon deshalb lohnt es sich, den Mietvertrag vor der Unterzeichnung genau zu lesen und Unklarheiten zügig zu klären.
Die Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien sollten im Mietvertrag klar geregelt sein. Das Mietrecht ist eine komplexe Angelegenheit und wird regelmäßig ergänzt und geändert. Achten Sie deshalb darauf, dass der Vermieter einen Vertragsvordruck verwendet, der dem aktuellen Stand entspricht. Die Hausordnung sollte als Anlage beigefügt sein, denn sie enthält wichtige Bestimmungen für alle Hausbewohner. Übrigens: Der Vermieter darf keine Bearbeitungsgebühren für das Aufsetzen des Vertrags berechnen!
Prüfen Sie alles Angaben im Mietvertrag bevor Sie unterschreiben.
Einige Angaben dürfen im Mietvertrag auf keinen Fall fehlen. Dazu gehören die Namen von Mieter und Vermieter, eine genaue Beschreibung der Wohnung, inklusive der Nutzung zugehöriger Räume wie Keller und Dachboden, die Höhe der Miete, der Beginn des Mietverhältnisses – und natürlich die Unterschriften der Vertragspartner. Wichtig: Nur wer unterzeichnet, ist auch Mieter. Bei Ehepaaren reicht jedoch die Unterschrift eines Partners, sofern beide im Vertrag erwähnt sind. Kinder müssen nicht unbedingt in den Mietvertrag aufgenommen werden.
In jedem Fall dürfen Stiefkinder und eigene Kinder auch ohne spezielle Zustimmung des Vermieters mit einziehen – das gilt natürlich auch für späteren Familienzuwachs.
Grundsätzlich lassen sich vier Vertragsformen unterscheiden:
- Unbefristete Mietverträge haben so lange Bestand, bis eine der Parteien das Mietverhältnis schriftlich beendet.
- Bei einem befristeten Mietvertrag oder einem Zeitmietvertrag steht die Dauer der Vermietung schon bei Vertragsabschluss fest.
- Im Fall eines Staffelmietvertrags sind neben der Anfangsmiete die künftigen jährlichen Mietsteigerungen bereits festgelegt.
- Das gilt auch für den Indexmietvertrag, allerdings sind hier die Erhöhungen an einen Preisindex des Statistischen Bundesamtes gekoppelt.
In der Regel verlangt der Vermieter eine Kaution als Sicherheit. Dabei hat er jedoch keineswegs freie Hand: Die Höhe darf drei Monatsmieten nicht übersteigen und der Betrag muss zum marktüblichen Zinssatz angelegt werden. Übrigens: Der Mieter darf die Kaution in drei gleichen, aufeinanderfolgenden Monatsraten bezahlen – unabhängig davon, was im Mietvertrag steht.
Ein Mietvertrag muss nicht schriftlich festgehalten werden, um Gültigkeit zu erlangen. Auch ein mündlicher Mietvertrag ist bindend. Ab einer Mietdauer von mindestens 12 Monaten muss jedoch immer ein schriftlicher Mietvertrag geschlossen werden. Ein mündlicher Mietvertrag hat durchaus Vorteil, so richten sich alle Pflichten und Rechte beider Parteien unmittelbar nach dem Gesetz, soweit mündlich keine weiteren Absprachen getroffen wurden. Wurde nichts Weiteres besprochen, muss der Mieter bei einem mündlichen Mietvertrag ohne Zusatzabsprachen zum Beispiel keine Schönheitsreparaturen durchführen oder Betriebskosten-Vorauszahlungen leisten. In der Regel fahren Vermieter und Mieter aber immer besser, wenn sie einen schriftlichen Mietvertrag unterzeichnen. So kann im Falle von Unstimmigkeiten immer der Vertrag heranzugezogen werden, um zu klären, welche Vereinbarungen getroffen wurden und wie diese umzusetzen sind. Ein schriftlicher Mietvertrag bietet somit allen Beteiligten die größte Rechtssicherheit, wenn es um die gemeinsame Mietsache geht.
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