Mieterselbstauskunft
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Fragen Sie als Vermieter Mietinteressenten stellen dürfen, welche verboten sind und was Sie bei falschen Auskünften tun können.
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Für den Abschluss eines Mietvertrags muss der Vermieter bestimmte Fragen stellen, etwa nach dem Familienstand oder dem Einkommen.
Fragen nach der Religion, der Nationalität, der Sexualität, der politischen Überzeugung und anderen persönlichen Eigenschaften, die für das Mietverhältnis nicht relevant sind, müssen Mietinteressenten nicht beantworten.
Um eine ausbleibende Antwort zu vermeiden, ist es rechtlich gesehen erlaubt, nicht wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Auf Fragen, die für das Mietverhältnis relevant sind, wie etwa das Arbeitsverhältnis und die Adresse, müssen Interessenten hingegen wahrheitsgemäß antworten.