Hausbauvertrag nicht in Ausstellungen und auf Messen abschließen

Bautipp vom Verband Privater Bauherren e.V.

Wer bauen will, der sucht Immobilien in Katalogen, im Internet, in Musterhausausstellungen und auf Messen. Aber gerade der Vertragsabschluss in Ausstellungen und auf Messen ist höchst problematisch. Angehende Bauherren sollten sich nicht auf solche Geschäfte einlassen - auch wenn es scheinbar günstige Messeangebote gibt.


Der Bautipp wird von VPB-Vertrauensanwalt RA Holger Freitag präsentiert.

VPB - unabhängige Bauberatung für Bauherren und Immobilienbesitzer


Ein Haus ist teuer, die Finanzierung bindet die Käufer über Jahrzehnte. Und ein Haus ist kein standardisiertes Objekt wie beispielsweise ein Auto, das schon vom Hersteller für den Verkehr zugelassen wird, sondern stets eine Einzelanfertigung. Bauherren sollten den Vertragsentwurf ihrer Baufirma deshalb immer genau vom unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen. Nur so erfahren sie, ob das Angebot im Einzelnen ihren Vorstellungen entspricht, was es am Ende tatsächlich kosten wird und ob das Haus überhaupt geltendem Recht entspricht.

Passt das Musterhaus zum örtlichen Bebauungsplan?


Hinzu kommt die Frage, ob das gewählte Musterhaus auf dem eigenen Grundstück überhaupt so gebaut werden kann und darf, wie es in der Ausstellung steht. Passt es auf das Areal? Entspricht es in seinen Ausmaßen, Formen und Materialien dem für das Gebiet gültigen Bebauungsplan? In der Regel lässt sich das nur herausfinden, wenn die Bauherren mit entsprechenden Plänen beim Bauamt vorsprechen. All das braucht Zeit.

Besonders problematisch wird es, wenn Bauherren auf Messen oder in Musterhausausstellungen einen Hausbauvertrag unterschreiben, bevor sie überhaupt ein Grundstück besitzen. Finden sie auf die Schnelle kein Grundstück, was angesichts der vielerorts angespannten Lage wahrscheinlich ist, müssen sie aus dem Vertrag gleich wieder heraus. Wohl dem, der dann ein Widerrufsrecht hat und nicht teuer frei kündigen muss!


Neues Bauvertragsrecht schützt bei übereilten Vertragsschlüssen


Das neue Bauvertragsrecht, das seit 1. Januar 2018 gilt, räumt privaten Bauherren bei allen nicht notariell beurkundeten Verbraucherbauverträgen ein Widerrufsrecht ein. Es soll sie vor genau jenen übereilten Vertragsschlüssen schützen, wenn erst nach Vertragsschluss klar wird, dass das neue Haus auf dem Grundstück (oder in Ermangelung desselben) rechtlich gar nicht realisiert werden kann.

14-tägiges Widerrufsrecht im Verbraucherbauvertrag


Ein Verbraucherbauvertrag enthält die Verpflichtung des Unternehmers zur Neuherstellung eines Gebäudes oder zu erheblichem Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Haus. Das Widerrufsrecht muss binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss ausgeübt werden. Dazu genügt die rechtzeitige Abgabe der Widerrufserklärung direkt an den Unternehmer. Der Widerruf muss nicht begründet werden. Hat der Bauunternehmer die Bauherren nicht über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt, verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage. Das Widerrufsrecht ist in § 650l BGB verankert, der dazu auch auf die allgemeinen Widerrufsvorschriften verweist. Der Inhalt der Belehrung des Verbrauchers ist in Art. 249 § 3 EGBGB geregelt. Widerruf ist also möglich, bringt aber in jedem Falle ärgerlichen Aufwand.


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Kein solches Widerrufsrecht gilt bei Verträgen, die notariell beurkundet werden. Das sind speziell Bauträgerverträge, wie sie beim Kauf von Eigentumswohnungen abgeschlossen werden, aber auch bei Einfamilienhäusern in Wohnsiedlungen, die nach Wohneigentumsrecht organisiert sind. Weil bei Bauträgerverträgen stets Haus und Grundstück zusammen veräußert werden, müssen diese Verträge notariell beurkundet werden. Die Notare wiederum haben die Pflicht, den Käufern die Vertragsentwürfe zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin zu übergeben. Diese Zeit soll ausreichen, um alle Unterlagen vor der Unterzeichnung vom eigenen Experten prüfen zu lassen und, im Zweifel vom Kauf Abstand zu nehmen. Allerdings kann auch hier die Zeit zu knapp werden, wenn man noch keinen Experten an der Hand hat, der sich schnell in die Unterlagen einarbeiten kann.

Besser: Hausbau in Ruhe vorbereiten


Private Bauherren sind also gut beraten, den Hausbau in aller Ruhe vorzubereiten. Erst kommen ausführliche Beratung, die Klärung der Finanzierung und der Grundstückskauf, dann erst die Suche nach dem Haus. Messen und Musterhaussiedlungen sind eine gute Gelegenheit, sich umzusehen. Für den schnellen Vertragsabschluss bei Schnäppchenverdacht sind sie denkbar ungeeignet.


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