Wichtig: Rohrleitungen dämmen

Bautipp vom Verband Privater Bauherren e.V.


Der Bautipp wird präsentiert vom VPB-Sachverständigen Dipl.-Ing. Marc Ellinger, Leiter des VPB-Regionalbüros Freiburg-Südbaden.

VPB - unabhängige Bauberatung für Bauherren und Immobilienbesitzer


Kein Haus kommt ohne Rohrleitungen aus. Sie sichern die Kalt- und Warmwasserversorgung und die Heizung im Haus. Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung EnEV vor einigen Jahren befasste sich der Gesetzgeber zum ersten Mal auch mit der Dämmung dieser Rohrleitungen. Rohre, die Warmwasser führen, müssen gedämmt sein, sonst verlieren sie auf ihrem Weg die Wärme. Aber obwohl die Dämmung der Rohrleitungen wichtig und gesetzlich vorgeschrieben ist, wird sie in vielen Fällen, vor allem im Schlüsselfertigbau sträflich vernachlässigt. Auch deshalb sollten sich Bauherren um dieses Thema kümmern.

Gefahr vor Baumängeln



Üblich sind die häufig roten Ummantelungen der Wasserleitungen. Dabei handelt es sich um einen Dämmstoffschlauch, den es in unterschiedlichen Dicken gibt.  Die aktuelle Energieeinsparverordnung definiert in der Anlage 5 Tabelle 1 die Mindestanforderungen. Demnach müssen Leitungen bis 22mm Innendurchmesser mit 20mm Dämmstärke ummantelt werden. Das ist eine gängige Größe für Leitungen im Einfamilienhausbau. Leitungen mit Innendurchmessern von 22 bis 30 brauchen mindestens eine 30mm dicke Ummantelung. Warmwasser- und Kaltwasserleitungen haben üblicherweise einen Innendurchmesser von 15 bis 22 mm Millimetern und müssen mit mindestens 20mm Dämmung ummantelt werden.

Bei Rohren mit größerem Durchmesser wird stets der Innendurchmesser des Rohres als Dicke der äußeren Dämmschicht angesetzt. Diese Werte gelten für alle Warmwasser-, Kaltwasser und Heizungszuleitungen. Sie dürfen jederzeit überschritten, aber niemals unterschritten werden.

Werden die Mindestanforderungen unterschritten, ist das ein Baumangel und ein Verstoß gegen geltendes Recht. Haben die Bauherren für das betroffene Bauvorhaben Fördermittel beantragt, wird aus dem Baumangel sogar ein Rechtsverstoß, der in der Regel zum Verlust der Fördermittel führt.

Fotografische Dokumentation


Bauherren und Käufer von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern oder von Erdgeschosswohnungen in Mehrfamilienhäusern sollten also die Dämmstärke der wasserführenden Rohrleitungen im Auge behalten. Es empfiehlt sich, regelmäßig die Baustelle zu begehen und dabei alles fotografisch zu dokumentieren. Achten sollten Bauherren dabei vor allem auf die Leitungen, die auf der Bodenplatte beziehungsweise der Kellerdecke liegen. Sie sollten mit einem Größenmaßstab dahinter fotografiert werden. Mit dieser Dokumentation sollte man sich nicht zu lange Zeit lassen, denn die Leitungen verschwinden schnell unter dem Estrich im Bodenaufbau. Dann lässt sich der Mangel nur noch schwer belegen.

 

Hilfreich bei der Baudokumentation ist der kostenlose VPB Ratgeber als Download.


Seit der Einführung des neuen Verbraucherbauvertragsrecht haben Bauherren einen Anspruch auf vermaßte Pläne. Anhand dieser sollten Sie die Maße kontrollieren, dort alle Abweichungen eintragen und umgehend die Baufirma informieren, wenn sie Ungenauigkeiten feststellen.



Finden Sie Neubau-Häuser mit Grundstück in Ihrer Region: