Ein Mehrgenerationenhaus richtig planen
Bautipp vom Verband Privater Bauherren e.V.
Viele Familien rücken wieder enger zusammen. Berufstätige Ehepaare finden keine Kinderbetreuung und freuen sich über die Unterstützung der Großeltern. Senioren mögen nicht alleine leben oder gar ins Heim. Studenten finden in der Universitätsstadt keine bezahlbare Bleibe und pendeln von zu Hause aus. Immer mehr Menschen legen ihre Wohnungen wieder zusammen - im Mehrgenerationenhaus.
Der Bautipp wird von Dipl.-Ing. Klaus Kellhammer, Leiter des VPB-Regionalbüros Tübingen, und vom Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) präsentiert.
VPB - unabhängige Bauberatung für Bauherren und Immobilienbesitzer
Das Wohnen im Mehrgenerationenhaus muss wie eine Bauherrengemeinschaft aufgezogen werden. Es muss sorgfältig geplant und solide finanziert werden. Hinzu kommen mitunter knifflige Erbschaftsfragen, die alle Beteiligten im Vorfeld klären sollten.
Mehrgenerationenprojekte beginnen wie jedes Bauprojekt mit der Grundlagenermittlung. Anfangs müssen alle Bauherrengruppen grundsätzliche Fragen klären:
Hinzu kommen beim Mehrgenerationenhaus innerhalb der Familie aber auch noch erbrechtliche Fragen:
Solche zum Teil sehr unangenehmen Fragen sollten die Beteiligten möglichst schon in der ersten Phase besprechen und auch vertraglich regeln.
Zwei Varianten sind beim Mehrgenerationenhaus sinnvoll: Einmal das große Wohnhaus, das einer Partei gehört, die es dann an die anderen vermietet. Dort ist ein Wechsel einzelner Parteien jederzeit möglich. Die Entscheidungen liegen in einer Hand. Das Zusammenleben wird über die Hausordnung geregelt. Die Zukunft kann über Erbe und Vorkaufsrechte abgesichert werden.
Die zweite Variante, die sich gut handhaben lässt, ist die Immobilie in Form einer Wohneigentumsanlage. Auch diese Wohnungen können unabhängig voneinander bewohnt und vererbt werden. Im Erbfall kann der Besitz geteilt und vielleicht sogar erhalten werden. Der gemeinschaftliche Besitz einer Immobilie dagegen muss sehr detailliert geklärt werden und funktioniert am besten, wenn es nur einen Erben gibt beziehungsweise wenn der erbberechtigte Mitbewohner ein Vorkaufsrecht hat und auch in der Lage ist, die anderen Erben auszuzahlen.
Mehrgenerationenhäuser können, müssen aber nicht unbedingt neu gebaut werden. Oft lassen sich Immobilien ausbauen, die bereits im Besitz eines Familienmitglieds sind. Grundriss und Raumgrößen werden dann den neuen Familienbedürfnissen angepasst, Barrieren beseitigt. Je nach Bebauungsplan darf angebaut oder aufgestockt werden, falls der vorhandene Platz nicht reicht.
Großfamilien sparen aber auch viele Räume; wer gemeinsam wohnt, der braucht nicht mehrere Werkstätten, Waschküchen oder Hauswirtschaftsräume. Familien können sogar Arbeitszimmer und Gästeapartments gemeinsam nutzen. Allerdings müssen solche Umbauten individuell angepasst werden, damit sie möglichst lange genutzt werden können.
Wenn die Generationen gemeinsam neu bauen, sollten sie sich vor allem Zeit lassen, bis sie die richtigen Partner für Planung und Bau gefunden haben. Lieber in Ruhe planen und dann mit soliden Firmen bauen, als etwas übers Knie brechen oder am falschen Ende sparen! Wer will schließlich schon das Abenteuer „Mehrgenerationenwohnen“ mit Streit, Hektik, unerwarteten Extrakosten und Baumängeln beginnen?