VPB warnt vor Einsatz falscher Baustoffe

Bautipp vom Verband Privater Bauherren e.V.

Bauherren müssen auch erfahrenen Firmen auf die Finger schauen. Dipl.-Ing. Norman Dietz vom Verband Privater Bauherren erklärt, wie ihr euch vor hohen Folgekosten schützt.

Porträt von Dipl.-Ing. Norman Dietz

Der Bautipp wird präsentiert von Dipl.-Ing. Norman Dietz, Sachverständiger im VPB-Regionalbüros Hildesheim.

VPB - unabhängige Bauberatung für Bauherren und Immobilienbesitzer


Wir erleben derzeit, dass einige Baufirmen falsche, nicht zugelassene Produkte verwenden. Das ist für uns besonders irritierend, weil es sich vielfach um ansonsten gute und sorgfältig arbeitende Unternehmen handelt. Die Produkte werden nicht mit Absicht falsch eingesetzt, sondern aus Unwissenheit. Für Bauherren läuft es allerdings aufs Gleiche hinaus: In ihrem Neubau werden nicht zugelassene Produkte verwendet, die nicht die geforderten und notwendigen Eigenschaften für ihren Einsatzbereich mitbringen und später gegebenenfalls zu Bauschäden führen können.

Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen


Probleme entdecken wir bei regelmäßigen Baustellenkontrollen überwiegend bei Bauwerksabdichtungen und Abdichtungsbändern für bodengleiche Fenster und Türen. Die Firmen verwenden mineralische Dichtschlämmen, die vom Hersteller so auch wortwörtlich benannt werden, die aber nicht die notwendigen Eigenschaften als Bauwerksabdichtung mitbringen. Zum Beispiel garantieren sie keine Rissüberbrückung, obwohl ihr Name das vermuten lässt. Erst bei der Überprüfung des technischen Merkblatts fällt auf, dass das Produkt für den gewählten Einsatzbereich, zum Beispiel als Bauwerksabdichtung, im Neubau gar nicht zugelassen ist. Das wiegt schwer, besonders weil die Prüfung auf Eignung eigentlich Pflicht des Fachunternehmens ist.





Ursache im System


Ähnliches beobachten wir bei Dichtbändern: Viele Unternehmer setzen beispielsweise falsche EPDM-Dichtbänder ein, die gar nicht für den Außenbereich zugelassen sind. Die Abkürzung EPDM steht für Ethylen-Propylen-Dien-(Monomer)-Kautschuk. Dabei handelt es sich um einen gummielastischen Werkstoff nach EN 13956. Diese Dichtbänder, die etwa zum Abdichten von bodengleichen Fensterelementen benutzt werden, gibt es bereits seit den 1960er Jahren. Sie dienen als Alternative zur Dachpappe, sind stark dehnbar und bleiben auch bei extrem hohen oder sehr niedrigen Temperaturen auf Dauer elastisch. Einige Handwerker prüfen allerdings nicht, was sie einbauen. Mit oder ohne Aufdruck des Produktnamens wird die Eigenschaft des EPDM-Dichtbands anhand der schwarzen Farbe und der Dicke des Materials assoziiert. Das reicht aber zur Beurteilung nicht: Der Anwendungsbereich wird nur auf der Verpackung und dem technischen Merkblatt erläutert. Dort finden sich auch die entscheidenden Angaben, ob das EPDM-Dichtband überhaupt als Bauwerksabdichtung zugelassen ist. Auch hier stehen die Bauunternehmen in der Pflicht, vorab die Eignung zu prüfen. Die Liste der falsch eingesetzten Produkte lässt sich lange fortsetzen.

Diese Beobachtungen sind alarmierend, gerade, weil neben den bekannten Problemen im Schlüsselfertigbau – schlechte Planung, unqualifizierte Ausführende – nun zunehmend bislang solide arbeitende Firmen falsche Bauprodukte einbauen. Die Ursache liegt im System: Die Baufirmen überwachen sich selbst. Folglich hängt die Qualität der Bauausführung stark von den Bauleitern vor Ort ab. Ein weiteres Problem stellen auch eingespielte Teams dar: Bauleiter und Nachunternehmer arbeiten oft seit Jahren vertrauensvoll zusammen – und das führt zu blindem Vertrauen.

Die Firmen stehen aktuell auch durch Corona unter enormem Druck, sie müssen in schwierigen Zeiten bauen. Auch die Bauherren sind oft ungeduldig.


Wichtig: Die unabhängige Bau- und Qualitätskontrolle ist für private Bauherren heute also wichtiger denn je. Auch wenn Baukontrollen durch Abstandsgebote aufwändiger geworden sind, sollten Bauherren nicht darauf verzichten, zumal wir immer wieder feststellen, dass tatsächlich bessere und sorgfältigere Handwerker eingesetzt werden, wenn die Bauherren ankündigen, dass sie einen unabhängigen Bausachverständigen mit der baubegleitenden Qualitätssicherung beauftragen.




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