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Makler beauftragen

Beauftragen Sie einen Makler für den Haus- oder Wohnungsverkauf

Manche Immobilien lassen sich nicht auf Anhieb verkaufen, da gewisse Merkmale oder Eigenschaften nicht dem generellen Trend entsprechen. Abhilfe kann ein Makler schaffen, denn dieser verfügt im Optimalfall über viele Kontakte und damit Interessenten. Den Makler beauftragen Sie grundsätzlich mit einem Maklerauftrag – drei Arten werden dabei unterschieden.



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Welche Aufgaben übernimmt ein Makler beim Hausverkauf?


Nun, der Makler übernimmt zunächst all das, was mit der Vermittlung auch nur ansatzweise in Zusammenhang steht. Das kann die Erstellung eines Exposés beinhalten, die Kundenakquise in der eigenen Datei oder auch umfangreiche Werbemaßnahmen auf den gängigen Vertriebswegen. Was er durchführen darf und mit welcher Motivation das abläuft, entscheidet sich anhand des Maklerauftrags.

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Welche Arten des Maklerauftrages gibt es?


Allgemeinauftrag Alleinauftrag Qualifizierter Alleinauftrag
Mit dem Allgemeinauftrag darf er vermitteln, im Erfolgsfalle erhält er wie vereinbart die Courtage (Provision). Sie selbst können jedoch weitere Makler beauftragen und auch selbst auf die Suche gehen. Der Ansporn ist entsprechend gering, außer vielleicht bei Immobilien im höheren Preissegment. Der Alleinauftrag besagt, dass Sie selbst zwar weiterhin selbst suchen dürfen, aber keinen weiteren Makler beauftragen können. Er hat die Nachweis- und Vermittlungsplicht, solange Sie eine Laufzeit vereinbart haben. Hier liegen die Chancen höher, allerdings sinkt Ihre Verhandlungsbasis, wenn die Immobilie von Ihnen selbst angeboten wird. Der Preis richtet sich dann stärker nach der Nachfrage und allgemeinen Marktsituation. Gewissheit, dass wirklich alles Mögliche unternommen wird, haben Sie mit dem Qualifizierten Alleinauftrag. Der Makler allein darf vermitteln, Sie müssen Interessenten an ihn verweisen. Wird ohne ihn verkauft, machen Sie sich schadensersatzpflichtig. Er kann verbindlich gegenüber Interessenten eine Reservierung vornehmen. Es empfiehlt sich die Schriftform und eine Laufzeit bis zu sechs Monate.

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Der Makler kümmert sich um das Wesentliche und bietet seine Erfahrung


  • Lassen Sie sich Referenzen zeigen, und zwar für die jeweilige Region und den Häusertyp (Villen, Bungalows, Einfamilienhäuser, Architekten, Kapitalanlagen, etc.).
  • Sehen Sie sich Inserate der infrage kommenden Makler genau an. Welches würde Sie persönlich ansprechen?
  • Gerade bei Altbauten lohnt es, zuvor eine unabhängige Wertermittlung durchzuführen. ImmobilienScout24 bietet mit dem Marktwert-Gutachten eine Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip zum transparenten Festpreis.

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Makler als Käufer oder Mieter beauftragen


Grundsätzlich beauftragen Verkäufer oder Vermieter einen Makler, der in ihrem Auftrag passende Käufer beziehungsweise Mieter sucht. Es geht allerdings auch andersherum:

Makler beauftragen als Mieter Makler beauftragen beim Hauskauf
Sie können durchaus eine Mietwohnung mit Makler suchen. In einem gemeinsamen Gespräch erarbeiten Sie die gewünschten Rahmenbedingungen in Sachen Miete, Wohnungsgröße, Lage und Co. Anschließend sondiert der Makler den Markt und bietet Ihnen entsprechende Wohnungen an. Kommt bei der Wohnungssuche über einen Makler schließlich ein Mietvertrag zustande, zahlen Sie die zuvor ausgehandelte Provision. Gängiger als bei der Miete ist das Beauftragen des Maklers beim Hauskauf. Auch hier sondiert der Makler potenzielle Objekte und schlägt sie anschließend zum Kauf vor. Kommt der Kaufvertrag zustande, zahlen Sie die Provision.

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