Erfahren Sie in diesem Artikel, wie die Zahlungsabwicklung beim Hausverkauf durchgeführt wird. Sie finden Antworten auf die Fragen, was eine Fälligkeitsmitteilung ist, wann die Zahlungsaufforderung durch den Notar versendet wird und wann Sie mit dem Geldeingang aus dem Hausverkauf rechnen können.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Übergabe bei einem Hausverkauf erfolgt erst nach Begleichung des kompletten Kaufpreises.
  • Die Basis für die Zahlungsabwicklung beim Hausverkauf stellt die Fälligkeitsmitteilung des Notars dar.
  • Die Fälligkeitsmitteilung erfolgt erst dann, wenn der Nachweis über die Auflassungsvormerkung im Grundbuch vorliegt und die Stadt oder Gemeinde kein Vorkaufsrecht nutzen möchte.
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Welche Grundlagen gelten bei der Zahlungsabwicklung für den Hausverkauf?

Beim Verkauf eines Hauses werden vertraglich Vereinbarungen in Bezug auf die Zahlungsabwicklung festgelegt, die Käufer und Verkäufer absichern sollen. Der Verkäufer muss seine Ansprüche an Grundstück und Immobilie erst dann abgeben, wenn er im Besitz des vereinbarten Kaufpreises ist.

Der Käufer dagegen muss den vereinbarten Kaufpreis erst dann zahlen, wenn er sicher sein kann, dass bei der Zahlung auch die Immobilie oder das Grundstück in seinen Besitz übergehen.

Was ist eine Fälligkeitsmitteilung?

Der Notar gewährleistet einen sicheren Verkauf der Immobilie für Käufer und Verkäufer. Dazu gehört auch die Fälligkeitsmitteilung. Er sendet erst dann eine Kaufpreisfälligkeitsmitteilung an den Käufer heraus, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Mit dem Erhalt der Mitteilung ist der Käufer angehalten, den vereinbarten Kaufpreis bis zum vertraglich festgehaltenen Datum anzuweisen.

Die Voraussetzungen für die Kaufpreisfälligkeit sind normalerweise als Regelungen im Kaufvertrag festgehalten. Hierbei handelt es sich um folgende Aspekte:

  • Nachweis der Auflassungsvormerkung für den Käufer im Grundbuch.
  • Verkäufer übermittelt dem Notar alle notwendigen Unterlagen für eine Löschung der im Grundbuch vermerkten Belastungen.
  • Nachweis der Gemeinde oder Stadt darüber, dass ein gesetzliches Vorkaufsrecht nicht in Anspruch genommen wird.
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Hinweis

Bei der Auflassungsvormerkung handelt es sich um einen Sperrvermerk im Grundbuch, der bescheinigt, dass ein notarieller Verkauf der Immobilie bereits stattgefunden hat. Dadurch ist der Käufer abgesichert und ein weiterer Verkauf der Immobilie nicht möglich.

Wie lange dauert es, bis die Zahlungsaufforderung vom Notar kommt?

Bis die vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt sind, vergehen rund zwei bis acht Wochen, nachdem Käufer und Verkäufer am Beurkundungstermin teilgenommen haben.

Wann erfolgt der Geldeingang nach dem Hausverkauf?

Wann der Geldeingang nach Hausverkauf erfolgt, hängt davon ab, wie lange es dauert, bis der Notar alle erforderlichen Unterlagen zusammen hat. Auch der Zahlungseingang des Verkaufsbetrages durch den Käufer spielt eine wichtige Rolle.

In der Regel erfolgt die Zahlung durch den Käufer auf ein Notaranderkonto. Der Notar zahlt den Kaufpreis dann aus, wenn Käufer und Verkäufer alle Vorgaben erfüllt haben. Diese werden durch den Käufer mit der Überweisung des Kaufbetrages erfüllt. Der Verkäufer muss zum vereinbarten Termin das Haus oder das Grundstück für die Übergabe vorbereiten.

Anschließend überweist der Notar den Betrag. Vom Zeitpunkt der Vertragsunterschrift bis zur Auszahlung müssen Verkäufer im Schnitt mit einem Zeitraum von sechs bis acht Wochen rechnen, bevor sie das Geld erhalten.

Werden Teilzahlungen in der Zahlungsabwicklung beim Hausverkauf vermerkt?

Es besteht die Möglichkeit, Teilzahlungen zu vereinbaren, wenn beispielsweise eine vorzeitige Schlüsselübergabe beim Hausverkauf erfolgen soll. Vertraglich wird durch den Notar festgehalten, bis zu welchem Termin die Teilzahlungen erfolgen. Auch bei einer vereinbarten Teilzahlung muss der Gesamtpreis bis zum im Vertrag vereinbarten Zahlungsziel nachweislich überwiesen werden, um einen Zahlungsverzug zu verhindern.

Was passiert, wenn die Zahlungsabwicklung nicht bis zum vereinbarten Termin erfolgt?

Kann der Käufer den vereinbarten Preis nicht bis zum Fälligkeitsdatum begleichen, gerät er in Verzug. Mögliche Gründe für den Verzug sind, dass die Hauskauf-Bank trotz Zusage nicht rechtzeitig zahlt oder der Käufer, entgegen seiner Nachweise und Aussagen, nicht zahlungsfähig ist.

In dem Fall kann der Verkäufer sich auf die Zwangsvollstreckungsklausel im Vertrag berufen und Verzugszinsen einfordern. Auch ein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Mehr Hinweise dazu, was bei einem Zahlungsverzug beim Hausverkauf passiert, erfahren Sie in unserem Ratgeber zu diesem Thema.

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