Ähnliche Artikel
Für die Vermittlung passender Makler erhält ImmoScout24 eine Provision.
Bei Immobilienverkäufen drängt sich eine Frage immer wieder auf: Fallen nach dem Hausverkauf Steuern an? Ob beim Hausverkauf Steuern fällig werden oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In diesem Artikel erfahren Sie, ab wann der Gewinn versteuert werden muss und wie Sie die Steuerlast sogar noch minimieren können.
Aus den meisten Hausverkäufen bleibt dem Verkäufer trotz Maklerprovision und Notargebühren ein Verkaufserlös. Grundsätzlich sind erzielte Gewinne aus privaten Verkaufsgeschäften steuerpflichtig. Sie werden dann mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz des Verkäufers besteuert.
Der erzielte Gewinn eines Hausverkaufs kann auch steuerfrei sein. Dabei sind folgende drei Fragen entscheidend:
Wurde das Verkaufsobjekt durchgängig vermietet, ist eine Spekulationsfrist von zehn Jahren einzuhalten, um die Spekulationssteuer zu vermeiden. Der Beginn der Frist beginnt mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages.
Haben Sie das Verkaufsobjekt im Jahr der Veräußerung sowie in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt, werden beim Hausverkauf keine Steuern fällig. Dies gilt selbst dann, wenn Sie die Immobilie zunächst vermietet haben und erst im Anschluss für eigene Wohnzwecke genutzt haben.
Vorsicht ist hingegen bei mehreren Immobilienverkäufen in wenigen Jahren geboten. Wenn Sie mehr als drei Objekte innerhalb von fünf Jahren – beziehungsweise in zeitlicher Nähe zu deren Erwerb, Bau oder umfassenden Modernisierung – veräußern, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des gewerblichen Grundstückshandels gemäß §15 EStG.
Je nach Höhe des Gewinns kann neben der Einkommensteuer dann auch noch eine Gewerbesteuer fällig werden!
Ja! Falls doch eine Spekulationssteuer fällig wird, können Sie bestimmte Aufwendungen, die Sie im Zuge der Vermarktung und Veräußerung des Objekts getätigt haben, steuerlich geltend machen und somit die Steuerlast in der Summe reduzieren.
Wenn Sie also Malerarbeiten und Reparaturmaßnahmen im Zuge der Vermarktung in Auftrag gegeben haben, können diese vom Verkaufserlös abgezogen. Auf diese Weise können Sie bei einem Hausverkauf anfallende Steuern beziehungsweise Ihre Gesamtsteuerlast minimieren.
Liegt der Gewinn vom Immobilienverkauf bei unter 600 Euro, wird keine Einkommenssteuer fällig.
Sie wollen oder müssen – aus welchen Gründen auch immer – Ihr Haus verkaufen und möchten die Steuern berechnen? Dafür brauchen Sie für eine erste Einschätzung zunächst keinen Steuerberater. Anhand der folgenden Beispielrechnung können Sie selbst Ihre Steuerlast bei einem Hausverkauf berechnen:
Veräußerungsgewinn der Immobilie | 335.000,00 € |
Kosten im Zuge der Vermarktung und Veräußerung | -17.500,00 € |
Anschaffungskosten bzw. Baukosten | -295.000,00 € |
Zu versteuernder Erlös | 22.500,00 € |
Persönlicher Einkommenssteuersatz | 38,00 % |
Summe der Steuerzahlung | 8550,00 € |