Immobilie verkaufen? Jetzt passenden Makler finden!

Immobilienmakler:innen sind selbständige Gewerbetreibende, deren Hauptaufgabe es ist, den Miet- oder Kaufvertrag einer Immobilie zu vermitteln. Der Gesetzgeber legt abhängig vom Bundesland unterschiedliche Bedingungen für Maklerleistungen fest. Näheres über den Umfang von Maklerleistungen erfahren Sie hier.


Makler bespricht Aufgaben mit Verkäufer

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höhe der Provision für den:die Immobilienmakler:in ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, wobei in den meisten Fällen die Courtage von beiden Parteien zur Hälfte übernommen wird
  • Sie zahlen erst bei Erfolgsfall (Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages) für die Makler:innenleistungen.
  • Es gibt drei unterschiedliche Arten von Makler:innenaufträgen: Allgemeinauftrag, Alleinauftrag und qualifizierter Alleinauftrag. · Ein:e gute:r Makler:in erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Hier können Sie sich eine:n Makler:in aus Ihrer Region empfehlen lassen.
Sie überlegen, Ihre Immobilie zu verkaufen?

Maklerleistungen: Welche Vertragsarten gibt es?

Grundsätzlich gilt: Jede:r mit einem angemeldeten Gewerbe, der:die zusätzlich eine Erlaubnis nach § 34c GewO nachweisen kann, darf als Vermittlungs- oder Nachweismakler:in auftreten. Die Berufsbezeichnung ist nicht weiter geschützt.

Im Normalfall wird die Courtage bei Erfolg der Tätigkeit fällig – über die Höhe einigt man sich im Makler:innenvertrag. Zudem wird zwischen Vermittlungsmakler:innen und Nachweismakler:innen unterschieden: Erstere vermitteln den Abschluss (Kauf- oder Mietvertrag) vermittelt, Zweitere den Nachweis der Gelegenheit. Die meisten Makler:innen treten als Vermittlungsmakler:innen auf.

Laut dem Maklergesetz 2020 muss ein Maklervertrag stets in Schriftform erfolgen. Mündliche Maklerverträge sind nicht mehr zulässig. Dies soll der Sicherheit aller Beteiligten dienen.


Maklerin und Verkäuferin besprechen Maklervertrag

Die folgenden drei Arten des Maklervertrages werden unterschieden:

  1. Allgemeinauftrag:
    Weitere Makler:innen und auch Sie selbst können bei der Suche nach geeigneten Mieter:innen bzw. Käufer:innen aktiv werden.
  2. Alleinauftrag:
    Andere Makler:innen sind vom Auftrag ausgeschlossen, dennoch können Sie Ihr Objekt weiterhin selbst vermitteln.
  3. Qualifizierter Alleinauftrag:
    Nur der:die beauftragte Makler:in darf tätig werden, auch Interessent:innen müssen an ihn:sie verwiesen werden. Diese Art von Maklerauftrag ist befristet.

Welche Dienstleistungen bieten Makler an?

Die Aufgaben und Dienstleistungen von Immobilienmakler:innen sind sehr vielfältig. Teilweise unterscheiden diese sich je nach Vorhaben des:der Auftraggebers:in. Geht es um einen Verkauf oder Kauf einer Immobilie? Oder geht es um die Suche nach einem:einer Mietnachfolger:in? Oder nach einer neuen Mietwohnung?

Maklerleistungen für Verkäufer:innen

Makler:innen werden häufig bei der Käufer:innensuche eingeschaltet, da Verkäufer:innen entweder wenig Zeit für die Vermarktung haben oder über zu wenig Expertise und Know-how verfügen. Mithilfe eines:einer guten Immobilienmaklers:in gelingt es Ihnen in der Regel, einen höheren Kaufpreis zu erzielen sowie den Verkaufsprozess merklich zu beschleunigen. Zu den Aufgaben für Immobilienmakler:innen für Verkäufer:innen zählen:

  • Wertermittlung der zu verkaufenden Immobilie
  • Festlegen eines realistischen Verkaufspreises
  • Besorgen wichtiger Unterlagen (Grundbuchauszug, Energieausweis, Bebauungsplan, Lageplan etc.)
  • Beratung (Kaufvertrag, Gutachten, Baurecht, Bausubstanz, Erbschaftsfall, Entrümpelung etc.)
  • Objektvermarktung, beispielsweise in Online-Portalen (Erstellung eines Exposés und professioneller Fotos)
  • Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen
  • Stetige Berichterstattung für den:die Verkäufer:in
  • Bei ernsthaften Interessensbekundungen: Kaufpreisverhandlungen
  • Bonitätsprüfung von Kaufinteressent:innen
  • Bei mündlicher Einigung über Kaufpreis: Aufsetzen des Kaufvertrags in Abstimmung mit dem:der Notar:in und Anwesenheit bei Beurkundung des Vertrags
  • Reibungslose Objektübergabe
Schritt für Schritt durch den Verkauf
Sie überlegen Ihre Immobilie zu verkaufen und benötigen Hilfe bei der Vorbereitung oder Abwicklung? Wir begleiten Sie Schritt für Schritt, damit Sie Ihre Immobilie schnell, einfach und mit dem besten Preis verkaufen können.

Maklerleistungen für Käufer:innen

Die Suche nach dem Traumhaus gestaltet sich häufig sehr schwierig. Vor allem wenn die Wünsche etwas spezieller sind oder bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen, wird die Suche schnell zu einem zeitraubenden Unterfangen. Mit einem:einer Makler:in können Käufer:innen jedoch viel Zeit und Mühe sparen. Maklerleistungen für Käufer:innen sind:

  • Recherche von passenden Immobilien
  • Vermittlung und Organisation von Besichtigungsterminen
  • Baurechtliche sowie vertragliche Beratung
  • Beschaffung aller Unterlagen, die für den:die Käufer:in von Interesse sind (Energieausweis, Grundbuchauszug etc.)
  • Übermittlung relevanter Dokumente (bspw. zur Bonität des:der Käufers:in) für den:die Verkäufer:in der betreffenden Immobilie
  • Preisverhandlungen mit dem:der Verkäufer:in
  • Ausarbeitung des Vertrages (ggfs. in Zusammenarbeit mit Notar:in)
  • Betreuung beim Beurkundungstermin
  • Reibungslose Objekt- bzw. Schlüsselübergabe

Maklerin bei Schlüsselübergabe mit Käufern

Tätigkeit der Makler:innen für Vermieter:innen

Wenn der:die aktuelle Mieter:in gekündigt hat und schnell ein:e Mietnachfolger:in gefunden werden muss, ist der:die Makler:in häufig die beste Wahl für Vermieter:innen. Vor allem dann, wenn es sich um ein Mietobjekt handelt, das sich nicht leicht vermitteln lässt, ist die Beauftragung eines:einer Maklers:in sinnvoll. Zu den Aufgaben eines:einer Immobilienmakler:in für Vermieter:innen gehören:

  • Beratung bezüglich angemessener Miethöhe und Ausgestaltung des Mietvertrages
  • Überprüfung der Wohnflächengaben und ggfs. Anpassung
  • Erstellung eines Exposés
  • Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen
  • Prüfung der Mieter:innenbonität
  • Reibungslose Schlüsselübergabe

Aufgaben der Immobilienmakler:innen für Mieter:innen

Zwar beauftragen Wohnungssuchende seltener eine:n Makler:in mit der Suche nach einem passenden Mietobjekt, doch in manchen Fällen ergibt dies durchaus Sinn. Beispielsweise ist das der Fall, wenn das gewünschte Mietobjekt besonderen Anforderungen gerecht werden muss oder der Wohnungsmarkt hart umkämpft ist. Von folgenden Makler:innenleistungen können suchende Mieter:innen profitieren:

  • Recherche passender Mietobjekte
  • Vermittlung von Besichtigungsterminen
  • Hilfestellung bei mietvertraglichen Angelegenheiten
  • Reibungslose Schlüsselübergabe

Welche rechtlichen Besonderheiten müssen beachtet werden?

 

  • Die Courtage kann von beiden Seiten übernommen oder zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. Dies unterscheidet sich je nach Bundesland. Entscheidend für die Zahlungsverpflichtung ist lediglich die erfolgreiche Erfüllung des Vertrags.
  • Bei vermittelten Mietimmobilien gilt das sogenannte Besteller:innenprinzip. Dieses besagt, dass derjenige:diejenige die Provision bezahlen muss, der:die den:die Makler:in beauftragt hat.
  • Auch für Verkaufsimmobilien gibt es seit Ende 2020 ein neues Makler:innengesetz. In dem Fall wird festgelegt, dass Käufer:innen die Courtage nicht allein zahlen müssen. Maximal 50 Prozent der Provision darf dem:der Käufer:in auferlegt werden.
  • Falls jedoch der:die Käufer:in den:die Makler:in beauftragt, ist es möglich, dass nur er:sie die Gebühr zu zahlen hat. In dem Fall handelt es sich um eine Außenprovision.
  • Vorauszahlungen der Courtage sind gesetzlich untersagt.
  • Die Courtage ist tatsächlich nur im Erfolgsfall fällig. Unabhängig vom Einsatz besteht kein Anspruch, auch kein Ausgleich von Aufwendungen muss geleistet werden (vgl. § 652 Abs. 1 BGB).

 

Wie hoch ist die Maklerprovision in den einzelnen Bundesländern?



Bundesland Maklerprovision Anteil Käufer:in Anteil Verkäufer:in
Baden-Württemberg 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Bayern 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Berlin 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Brandenburg 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Bremen 5,95 % 2,975 % 2,975 %
Hamburg 6,25 % 3,125 % 3,125 %
Hessen 5,95 % 2,975 % 2,975 %
Mecklenburg-Vorpommern 5,95 % 3,57 % 3,57 %
Niedersachsen Je nach Region 4,76 bis 5,95 % oder 7,14 % 3,57 % oder 2,38 bis 2,975 % 3,57 % oder 2,38 bis 2,975 %
Nordrhein-Westfalen 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Rheinland-Pfalz 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Saarland 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Sachsen 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Sachsen-Anhalt 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Schleswig-Holstein 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Thüringen 7,14 % 3,57 % 3,57 %
hint
Gesetzliche Obergrenze für Provision

Bei erfolgreich vermittelten Mietverträgen unterliegt die Provision einer gesetzlichen Obergrenze von zwei Nettokaltmieten zuzüglich der Mehrwertsteuer.

Checkliste: Welche Aufgaben übernehmen Makler?

Was leisten Makler:innen bei der Vermarktung von Immobilien? In der folgenden Infografik sehen Sie, warum sich ein:e Makler:in bei der Immobilienvermarktung lohnt.

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