Irgendwann ist der Zeitpunkt gekommen, an dem die Kinder das Nest verlassen und ausziehen – etwa um nach der Schule ein Studium in einer anderen Stadt anzustreben. Wann macht es für Sie Sinn, das Haus zu verkaufen, wenn die Kinder ausgezogen sind? Wie kann Ihr Haus als Wertanlage oder Altersvorsorge genutzt werden und gibt es mögliche Alternativen zum Verkauf? Im folgenden Ratgeber erfahren Sie alles zu Ihren Optionen und Fragen zum Thema.
Wenn die Kinder nach Beendigung der Schulzeit oder zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Elternhaus ausziehen, kann Ihr Eigenheim mit einem Mal sehr leer wirken. Oftmals sehen sich die Eltern nicht mehr in der Lage, die Wohnfläche effektiv zu nutzen oder zu pflegen, oder wollen sich generell einfach verkleinern. In diesem Fall kann ein Hausverkauf die beste Lösung darstellen, um den Wohnraum an die Bedürfnisse der Eigentümer anzupassen. Die Entscheidung für den Hausverkauf sollte jedoch nicht voreilig getroffen werden, da mehrere Faktoren eine Rolle spielen.
Diese Fragen sollten Sie sich vorm Hausverkauf stellen:
Ist der Auszug Ihrer Kinder endgültig?
Besteht die Option, dass eines Ihrer Kinder eines Tages selbst wieder in Ihrem Haus wohnen möchte?
Ist eine Wertsteigerung Ihres Hauses innerhalb der nächsten Jahre absehbar?
Falls Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit Ja beantworten können, sollten Sie den Verkauf Ihrer Immobilie genau abwägen. So sollten Sie beispielsweise mit den potenziellen Erben abklären, ob ein Wiedereinzug in Ihr Haus generell in Frage käme. Außerdem sollten Sie den Marktwert Ihres Hauses über einen Zeitraum von mehreren Monaten beobachten, um Tendenzen in Ihrem Ort oder Stadtteil einschätzen zu können. Allgemein ist es sinnvoll, das Haus zu verkaufen, wenn eine hohe Nachfrage besteht und die Zinsen niedrig sind. Der Verkauf Ihres Hauses sollte also nie unter Druck geschehen, da kurzfristig eventuell nicht der bestmögliche Preis erreicht werden kann.
Sollten Sie sich noch nicht sicher sein, ob der Verkauf für Sie die beste Lösung bietet, so kann dieser um unbestimmte Zeit verzögert werden. Falls sich die Unterteilung Ihrer Immobilie in zwei Wohnungen sinnvoll anbietet, können Sie beispielsweise eine Einliegerwohnung einrichten und vermieten. Diese Option kann zusätzlich ein neues Projekt für Sie darstellen und für frischen Wind im Eigenheim sorgen. Wollen Sie sich aber direkt verkleinern oder bietet sich Ihr Haus nicht zur Unterteilung an, so besteht die Möglichkeit des Umzugs in eine kleinere Wohnung, während Ihr Haus vollständig vermietet wird. Hierbei kann auch darauf geachtet werden, ob die neu zu beziehende Wohnung altersgerecht ausgestattet ist, um längerfristig einen Wohnungskauf ins Auge zu fassen.
Ist der Auszug der Kinder aus Ihrem Eigenheim endgültig und besteht nicht die Option, dass diese irgendwann selbst das Haus übernehmen werden, so bietet der Verkauf die beste Möglichkeit. Nach einer Wertschätzung Ihrer Immobilie kann der Verkauf beispielsweise über einen Makler abgewickelt werden. Eine erste Wertermittlung können Sie bei uns kostenlos und unverbindlich anhand der Eckdaten Ihrer Immobilie durchführen.
Anschließend kann überlegt werden, ob sich die Investition in eine kleinere, altersgerechte Immobilie für Sie lohnt, oder ob Sie fortan zur Miete wohnen möchten. Der Kauf einer Wohnung oder eines kleineren Hauses ist dann sinnvoll, wenn Sie gleichzeitig nach der Investition in eine Wertanlage suchen, die dann später an die Kinder weitergegeben werden kann.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauensvollen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für Sie aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater hinzuzuziehen.