Vorkassebetrug bei der Wohnungssuche

Seriöse Anbieterin und Anbieter werden vor der Vertragserstellung grundsätzlich nicht auf die Zahlung von Geld bestehen. Sobald Sie in der Antwort auf Ihre Anfrage um eine Vorkassen-Zahlung gebeten werden, ist dies ein eindeutiges Indiz für einen Betrugsversuch. Das sind die klassischen Fälle.


Auch, wenn der Immobilienmarkt vielerorts angespannt scheint, sollte man auf der Wohnungssuche immer einen kühlen Kopf bewahren. Auch wenn man schnell eine neue Bleibe braucht. Sonst steht man vielleicht am Ende nicht nur ohne Wohnung da, sondern ist auch noch um einige Euro ärmer. Wir zeigen, worauf man bei aller Freude über eine vermeintliche Chance achten sollte.

Das Wichtigste vorab: Seriöse Anbieterinnen und Anbieter werden vor der Vertragserstellung grundsätzlich nicht auf die Zahlung von Geld bestehen. Sobald Sie um eine Vorkassen-Zahlung gebeten werden, ist dies ein eindeutiges Zeichen für einen Betrugsversuch. Sie sollten Sie keine Zahlung leisten, bevor Ihnen nicht ein unterschriebener Mietvertrag vorliegt. Hier listen wir die klassischen Betrugsmaschen auf.

Bei Verdacht melden Sie den Anbieter mit der Scout-ID des Objektes umgehend unserer Qualitätssicherung.


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Betrugsmasche 1: Pfand für Schlüssel

Vorgehensweise: Die Anbieterin oder der Anbieter einer Wohnung – gute Lage, guter Preis – sagt, er sei im Ausland. Er benötige rasch Nachmieter. Daher bietet er an, den Wohnungsschlüssel irgendwo zu hinterlegen. So könne man sich selbst die Wohnung anschauen. Zur Sicherheit und als Pfand für den Schlüssel wird die Zahlung eines Geldbetrags verlangt über einen Geldtransfer- oder Treuhandservice wie z. B. Western Union. Doch nach der Zahlung gibt es weder Schlüssel noch Wohnung und die Anbieterin oder der Anbieter ist abgetaucht.

Unser Rat: Egal, ob die Wohnung toll und gleichzeitig günstig lockt, fallen Sie nicht auf diese wohlbekannte Masche rein. Sobald eine Vorauszahlung als Sicherheit für einen Schlüssel oder ähnliches verlangt wird, brechen Sie den Kontakt ab und melden Sie den Betrugsversuch.


Betrugsmasche 2: Rechnung für Besichtigungsanfragen

Vorgehensweise: Nach Kontaktaufnahme auf ein Wohnungsinserat kommt die Antwort, dass das Interesse an der Wohnung sehr groß sei. Daher werde eine Vorauswahl potenzieller Mieterinnen und Mieter vorgenommen. Man wird dazu aufgefordert, sich mit seinen Kontaktdaten auf einer separaten Website abseits von ImmoScout24 zu registrieren. Einige Tage später kommt eine saftige Rechnung für diese Registrierung.

Unser Rat: Wickeln Sie Ihre Kommunikation nur über ImmoScout24 ab. Bei uns sind Ihre Daten geschützt und die Registrierung ist kostenlos. Weitere Registrierungen auf dubiosen Webseiten können sonst zu Kostenfallen werden.


Betrugsmasche 3: Reservierungsgebühr bei Miete

Vorgehensweise: Eine Ferienwohnung wird als Mietwohnung angeboten. Das Perfide hierbei: Sie können tatsächlich eine wirklich existierende Wohnung besichtigen. Allerdings ist sie nur von den Betrügern für kurze Zeit angemietet und weder in deren Besitz, noch können sie irgendwelche Verträge für diese Wohnung abschließen. Stattdessen werden Sie bei Interesse um eine Reservierungsgebühr als Verbindlichkeit gebeten. Nach Zahlung gibt es keine Antwort mehr.

Unser Rat: Reservierungsgebühren sind insbesondere bei Mietangeboten unüblich. Deshalb sollten Sie hier hellhörig werden.


Ausnahme: Reservierungsgebühr beim Kauf

Beim Immobilienkauf kann die Zahlung einer Reservierungsgebühr durchaus üblich sein. Sie möchten so möglicherweise Zeit gewinnen, um zum Beispiel einen Gutachter zu bestellen oder um die Finanzierung zu regeln. Sollte der Kauf dann stattfinden, wird die Reservierungsgebühr Teil der Maklerprovision. Die Reservierungsgebühr sollte nicht mehr als 10 bis 15 % dieser Provision ausmachen und schriftlich festgelegt werden. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass auch eine Reservierungsgebühr nicht immer die gewünschte Sicherheit bietet. Das sollten Sie bei einer Reservierungsgebühr beachten.  


Hier solltest du vorsichtig werden:

  • Vor der Besichtigung soll eine Vorauszahlung geleistet werden oder ein Treuhandservice ist eingeschaltet.
  • Die angebotene Immobilie ist deutlich zu günstig für die Lage. Der Preis dient oft als Köder bei einem Betrugsversuch.
  • Die Objektbeschreibung enthält Sätze und Wörter, die keinen Sinn ergeben und die Fotos passen nicht zur Lage und der Beschreibung der Wohnung.
  • Es ist sind keine Nebenkosten angegeben, sondern Kaltmiete und Warmmiete sind gleich hoch.
  • Die Kommunikation findet auf Englisch statt und als einzige Kontaktmöglichkeit ist nur eine E-Mail-Adresse angegeben.

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