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Der Kaufvertrag für eine Immobilie regelt alle wichtigen Details rund um den Verkauf und sollte deswegen mit Vorsicht behandelt und sorgfältig geprüft werden. Er wird vom Notar ausführlich erklärt und beurkundet. Alle im Kaufvertrag festgehaltenen Regelungen sind bindend und müssen sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer eingehalten werden.
- Der Kaufvertrag wird vom Notar erstellt.
- Ein unterzeichneter Kaufvertrag für eine Immobilie ist erst rechtlich bindend, wenn er vom Notar beurkundet wurde.
- Alle beteiligten Parteien sollten den Vertrag vor der finalen Unterzeichnung sorgfältig prüfen und eventuelle Fragen klären.
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Für den Eigentumswechsel einer Immobilie ist ein notariell beurkundeter Kaufvertrag unabdingbar. Der Notar fungiert dabei als neutraler Vermittler zwischen beiden Parteien, der den Eigentumswechsel organisiert. Im Rahmen des Kaufvertrags werden beispielsweise auch die Änderungen der Grundbuchdaten festgehalten. Der Notar erhält hierfür ein Honorar, das sich nach dem Kaufpreis richtet und durch den Gebührensatz für Notare festgelegt wird. Es wird in der Regel vom Käufer übernommen.
Der Kaufvertrag wird vom Notar erstellt und, falls Sie einen Makler mit dem Immobilienverkauf beauftragen, vom Makler vorformuliert. Nach einem Vorgespräch mit dem Notar haben Sie zwei Wochen Zeit, den Entwurf des Kaufvertrags ausgiebig zu prüfen. In einem zweiten Termin mit dem Notar erfolgt die finale Unterzeichnung des Vertrags. Anschließend leitet der Notar alles Weitere in die Wege, wozu auch die Änderung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch gehört.
Die wichtigsten Inhalte des Kaufvertrags sind die genauen Angaben zum Kaufobjekt sowie die Daten der beteiligten Personen. Auch die im Grundbuch vermerkten Grundschulden und Pfandrechte werden aufgeführt. Außerdem werden hier der genaue Kaufpreis, der Zahlungstermin und die Art der Auszahlung festgehalten.
persönliche Angaben zu den am Kaufvertrag beteiligten Parteien
detaillierte Beschreibung des Verkaufsgegenstands
Grundschulden, Grundpfandrechte und Wegerechte
bei Eigentumswohnungen Einzelheiten der Teilungserklärung
Kaufpreis, Zahlungstermin und Art der Auszahlung
Datum des wirtschaftlichen Übergangs der Immobilie sowie Termin der Übergabe
Regelungen zum Gewährleistungsausschluss
Verzugszinsenregelung
besondere Vereinbarungen, beispielsweise zu im Haus verbleibenden Gegenständen oder vorgenommenen Renovierungen
Die Übergabe sollte erst nach der vollständigen Kaufpreiszahlung stattfinden. Zu groß ist die Gefahr, dass der Käufer doch keine Finanzierung erhält, die Schlüssel jedoch schon übergeben sind.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauensvollen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für Sie aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater hinzuzuziehen.