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Alles war sehr gut, von der Hilfestellung hinsichtlich der einzustellenden Anzeige bis zur Kommunikation. Das Web-Portal ist klar gegliedert, man findet sich immer schnell und einfach zurecht. Ganz hervorragend organisiert.
04.02.2020 um 17:22 Uhr
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Wohnung vermieten

Wohnungsvermietung schnell und effizient – wir helfen Ihnen dabei!

Eine Wohnung zu vermieten, erfordert nicht nur Zeit, sondern auch eine Menge Planungsgeschick und Erfahrung. Wir zeigen Ihnen, welche Aufgaben ein Vermieter hat, wie Sie den Mietpreis bestimmen, eine aussagekräftige Anzeige schalten, den richtigen Mieter auswählen, einen Mietvertrag erstellen und was Sie sonst noch zu diesem Thema wissen müssen.


Aufgaben eines Vermieters


Eigentümer einer Immobilie zu sein, bedeutet für viele nicht nur zusätzliches Geld, sondern auch eine abgesicherte Zukunft. Wenn Sie eine Wohnung vermieten möchten, sollten Sie sich dennoch darüber im Klaren sein, dass es sich dabei um ein sehr zeitaufwendiges Vorhaben handelt. Neben den vielen Vorteilen, die eine Vermietung von Wohnungen mit sich bringt, müssen Sie sich als Vermieter auch um einige Dinge kümmern und sind bei Problemen und Fragen meistens der erste Ansprechpartner des Mieters.

Das sind die wichtigsten Aufgaben eines Vermieters:

  • Teilnahme an Eigentümerversammlungen

Einmal pro Jahr:

  • Erstellung der Nebenkostenabrechnung
  • Erfüllung der Anforderungen des Finanzamts
  • Realisierung und Abstimmung von eventuellen Sanierungen usw.
  • Renovierungen in der Wohnung erledigen
  • Für die Neuvermietung der Wohnung sorgen
  • Ggf. Rechtsstreitigkeiten lösen

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, einen Verwalter einzustellen, der Sie unterstützt und sich um einen Teil der Aufgaben kümmert.


Hinweis: Was Sie in einer Eigentümergemeinschaft beachten müssen

Für Wohneigentümer gilt: Wollen sie ihre Wohnung nach einiger Zeit nicht mehr selbst bewohnen, so können sie sie vermieten. Allerdings kann die Gemeinschaftsordnung beinhalten, dass die Eigentümergemeinschaft oder stellvertretend für sie der Hausverwalter dem zustimmen muss.

Vermietung von Wohnungen: Wie bestimmen Sie den richtigen Mietpreis?


Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über den derzeitigen Wohnungsmarkt:

  • Wie hoch sind die Mieten?
  • Wie hoch sind die Nebenkosten?
  • Wie ist die Lage Ihrer Immobilie?
  • Ist Ihre Immobilie mit dem Wichtigsten ausgestattet oder sollten Sie noch investieren?
  • Hat sie einen günstigen Grundriss?
  • Ist Ihre Wohnung in einem guten Zustand oder muss noch etwas daran gemacht werden?

Gilt in Ihrem Ort die Mietpreisbremse, ist es wichtig, einen Blick in den Mietspiegel zu werfen. So erfahren Sie, wie hoch die neue Miete maximal ausfallen darf. Der von Ihnen festgelegte Mietpreis darf dabei nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

In einem Ort ohne Mietpreisbremse dagegen darf die von Ihnen festgelegte Miete höchstens 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Ausschlaggebend für die Miethöhe sind Größe und Ausstattung der Wohnung sowie Lage und Zustand des Wohngebäudes. Eine deutschlandweite Übersicht über aktuelle Mietpreise finden Sie auf den Preiskarten von ImmobilienScout24. Geben Sie hier einfach Ihre Stadt oder Region ein und sofort werden Ihnen die derzeitigen Mietpreise und deren Veränderung zum Vorjahr angezeigt.

Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, mit dem MietpreisCheck die Miete von vergleichbaren Objekten aus der Nachbarschaft zu ermitteln. Geben Sie dazu einfach die Adresse sowie Objektkriterien ein. Der auf diese Weise ermittelte Mietpreis ist eine gute Orientierung, um den Mietpreis Ihrer Wohnung festzulegen.


Hier Anzeige schalten oder Makler finden!



 
 

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Wohnung selbst vermieten

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Unsere Kunden sind sehr zufrieden und würden einen Makler wieder beauftragen.

Lassen Sie sich kostenfrei drei Top-Makler in Ihrer Region vorschlagen.

 

Wohnung anbieten: So schalten Sie eine aussagekräftige Anzeige


Damit Ihr Wohnungsinserat zum gewünschten Erfolg führt, sollten folgende Punkte unbedingt aufgeführt und beachtet werden:

  • Mietpreis, Nebenkosten, Quadratmeterzahl, Ausstattung, Lage, Grundriss

Wichtigsten Kennzahlen des Energieausweises (erhältlich bei der Hausverwaltung):

  • Art des Energieausweises
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieträger (Heizung)
  • Endenergieverbrauch/ Endenergiebedarf
  • Energieeffizienzklasse
  • Attraktivität und Vorzüge der Wohnung hervorheben (Gibt es ein neu saniertes Badezimmer? Ist es eine besonders helle Wohnung? Gibt es eine Einbauküche? usw.)
  • Tageslicht-Fotos von jedem Raum veröffentlichen

Mieter auswählen

Wie wählen Sie den passenden Mieter aus?

Verlassen Sie sich bei Ihrer Mietersuche nicht allein auf Sympathie oder Ihre Menschenkenntnis. Fühlen Sie Ihrem Mieter bereits vor Mietvertragsabschluss auf den Zahn.



Diese sieben Fragen stellen Vermietungsprofis ihren Wohnungsbewerbern:

  1. Für wie viele Personen suchen Sie eine Wohnung?
  2. Haben oder planen Sie Haustiere?
  3. Spielen Sie oder Ihre Familienmitglieder Musikinstrumente? Wenn ja, welche?
  4. Aus welchen Gründen endet Ihr bisheriges Mietverhältnis?
  5. Wie heißt Ihr bisheriger Vermieter?
  6. Sind Sie mit einer Mieterbonitätsprüfung durch Selbstauskunft einverstanden?
  7. Ist gegen Sie ein schwebendes Konkurs-, Insolvenz- oder Vergleichsverfahren anhängig?

Außerdem sollten Sie folgende Dinge von den potenziellen Mietern einfordern:

  • Mieterselbstauskunft
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • Bonitätsprüfung
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate

Einzelbesichtigung

Massenbesichtigung

 

Vorteil: Sie können die Bewerber persönlich kennenlernen und ggf. Fragen stellen

Nachteil: Zeitintensiver, da Sie meistens mehrere Besichtigungstermine anbieten müssen

Vorteil: Sie benötigen in der Regel nur wenige Besichtigungstermine

Nachteil: Sie haben oft keine Gelegenheit, alle Bewerber kennenzulernen

Mietvertrag erstellen

So erstellen Sie einen korrekten Mietvertrag


Grundsätzlich regelt der schriftliche Mietvertrag die Rechte und Pflichten beider Parteien. Daher sollten Sie bei der Erstellung sehr genau vorgehen und auch bei der Suche im Internet immer mehrere Mietverträge miteinander vergleichen.


Hinweis: Ein vom Mieterschutzbund erstellter Mietvertrag ist eher auf die Interessen des Mieters ausgelegt. Der Vermieterschutzverein stellt dagegen vermieterfreundliche Verträge aus. Hier empfiehlt es sich nach einer guten Mischung zu suchen, die die Interessen beider Seiten vertritt.


Es gibt drei verschiedene Arten von Mietverträgen:

  • Bei einem Standardmietvertrag bleibt die Nettokaltmiete während der gesamten Vertragslaufzeit gleich. Nur unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. nach einer umfassenden Sanierung ist eine Anhebung der Miete möglich.
  • Bei einem Staffelvertrag sind Mieterhöhungen zu einem bestimmten Zeitpunkt und in einem vorgegebenen finanziellen Rahmen vertraglich festgelegt.
  • Bei Abschluss eines Indexmietvertrags erhöhen sich die Mietzahlungen automatisch jedes Jahr. Die Steigerung orientiert sich am Preisindex für die private Lebenshaltung. Er wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt.

Für die Mietverträge gelten folgende Grundsätze:

  1. Beide Mietvertragsparteien müssen namentlich benannt sein
  2. Das Mietobjekt muss exakt bezeichnet werden (Hierzu zählen auch mitvermietete Nebenräume oder sonstige Mietgegenstände wie Garage, Gartenanteil, Kellerräume, Autoabstellplatz u. ä.)
  3. Die vereinbarte Miethöhe muss ebenfalls genannt sein (gegebenenfalls unterteilt in Nettomiete, Höhe der Betriebskostenvorauszahlung sowie die einzelnen Betriebskosten)
  4. Der Beginn und – bei befristeten Mietverträgen – das Ende des Mietverhältnisses müssen aufgeführt sein

Hinweis zu den Nebenkosten:

Wollen Sie eine Wohnung vermieten, verlangen Sie in aller Regel nicht nur die Netto-Kaltmiete, sondern auch Vorauszahlungen für die Nebenkosten. Setzen Sie die Nebenkosten nicht zu gering an. Wird im Nachhinein klar, dass diese geringen Kosten nur dazu dienten, einen Mieter anzulocken, können Sie unter Umständen auf späteren Nachzahlungen sitzen bleiben.

Die Hausordnung nicht vergessen


Händigen Sie Ihrem künftigen Mieter bei Abschluss des Mietvertrags unbedingt die Hausordnung aus. Sie regelt alle Verhaltensweisen in der Hausgemeinschaft sowie die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, wie z. B. Trockenraum im Keller. Außerdem können Sie dem Mieter per Hausordnung auf Pflichten hinweisen, wie die Reinigung des Treppenhauses oder den Winterdienst. Achten Sie darauf, dass die Hausordnung schriftlich als Bestandteil des Mietvertrages festgehalten wird.

Wohnungs- und Schlüsselübergabe


Wohnungsübergabe



Ist der Mietvertrag von beiden Seiten unterschrieben, kann der Termin für die Wohnungs- und Schlüsselübergabe stattfinden.

Folgende Punkte sollten Sie im Übergabeprotokoll festhalten:

  • Zählerstände für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme
  • Zahl der übergebenen Schlüssel mit Schlüsselnummern (Wenn Sie eine Wohnung vermieten, müssen Sie dem Mieter grundsätzlich alle Schlüssel aushändigen.)
  • Bestehende Mängel (Sie verhindern so spätere Streitigkeiten, wer für den Schaden aufkommen muss.)
  • Anwesende Personen
  • Datum und Uhrzeit

Das Übergabeprotokoll wird vom Vermieter und vom Mieter unterschrieben.

Schlüsselübergabe



Ein häufiges Streitthema zwischen Mieter und Vermieter sind die Wohnungsschlüssel. Wenn Sie eine Wohnung vermieten, müssen Sie dem Mieter grundsätzlich alle Schlüssel aushändigen. Ohne dessen Wissen dürfen Sie keinen Schlüssel behalten und sich erst recht keinen Zugang zur Wohnung verschaffen. Das wäre nämlich Hausfriedensbruch und berechtigt den Mieter zur fristlosen Kündigung. Sollte der Mieter nachträglich herausfinden, dass Sie noch einen Schlüssel zu seiner Wohnung besitzen, darf er ein neues Türschloss einbauen lassen – und zwar auf Ihre Kosten.

Allerdings können Sie mit dem Mieter vereinbaren, dass Sie für Notfälle einen Schlüssel einbehalten. Diesen dürfen Sie allerdings auch nur im Notfall nutzen. Gleiches gilt übrigens, wenn der Mieter vor Ende des Vertragszeitraums auszieht. Solange der Mietvertrag noch läuft, dürfen Sie die Wohnung nur mit Zustimmung des Mieters betreten. Allerdings haben Sie ein Recht auf Herausgabe aller Wohnungsschlüssel, wenn der Mietvertrag endet, das gilt auch für vom Mieter nachgemachte Schlüssel.


Legen Sie jetzt los!

Vermieten ist nicht schwer. Wir unterstützen Sie bei allen Schritten und helfen Ihnen bei der Suche nach einem Mieter oder dem passenden Makler. Wir sind Ihr kompetenter Partner rund um die Vermietung und wünschen Ihnen viel Erfolg!

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